Auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2018 haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Reform des WEG einzurichten. Die Leitung dieser Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hatte daraufhin den Reformbedarf im WEG geprüft, insbesondere durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen der bestehende Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen beseitigt werden kann. Angestrebt wird u.a. die leichtere Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen. Besonderes Augenmerk legte die Arbeitsgruppe auf die Förderung der Elektromobilität und die Barrierefreiheit des Wohnens. Außerdem wurde geprüft, wie eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erreicht werden kann.
Im August 2019 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf seiner Grundlage soll bis Ende des Jahres ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Befasst haben sich die Experten insbesondere mit folgenden Punkten:
- Eigentümerversammlung
- Beirat
- Bauliche Maßnahmen
- Harmonisierung Mietrecht und WEG
- Jahresabrechnung
- Sondernutzungsrechte
- Verwaltung
- Grundbuchfragen
- Problemimmobilien (Möglichkeit der Dereliktion)
- Zwangsversteigerung.
Die Arbeitsgruppe konnte bei ihren Überlegungen bereits auf zahlreiche Diskussionsvorschläge zurückgreifen, die u.a. bereits in mehreren Gesetzesinitiativen des Bundesrats zwischen 2016 und 2018 ihren Niederschlag fanden (vgl. dazu zuletzt ZAP-Anwaltsmagazin 5/2018, S. 213). Viele der dort gemachten Vorschläge verwarfen die Experten, andere wiederum griffen sie auf und empfehlen sie nun dem Gesetzgeber. So schlagen sie etwa vor, das Miet- und das Wohnungseigentumsrecht im Hinblick auf bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Lademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge und zum Einbruchschutz zu harmonisieren. Zudem sehen sie ein rechtspolitisches Bedürfnis, dass sich Eigentümer von ihrem wertlos gewordenen Eigentum in Zukunft befreien können (Stichwort: Problemimmobilien); derzeit steht dem noch die Rechtsprechung des BGH entgegen.
Der vollständige 121-seitige Abschlussbericht der Kommission kann auf der Internetseite des BMJV ( https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/082719_Abschlussbericht_Reform_WEG) eingesehen und als PDF heruntergeladen werden.
[Quelle: BMJV]