Drei Jahre nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat die Bundesregierung jetzt die Ergebnisse einer Evaluation des Gesetzes vorgelegt. Das Ergebnis: Viele Vorhaben des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken wurden erreicht.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist im Oktober 2017 in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Das Gesetz verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke mit mindestens zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzern in Deutschland dazu, Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern über rechtswidrige Inhalte entgegenzunehmen und zu prüfen sowie rechtswidrige Inhalte zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Erfasst werden Inhalte, die nach bestimmten Vorschriften des StGB strafbar sind. Über ihre Löschpraxis müssen die großen Netzwerke halbjährlich Transparenzberichte erstellen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben kann das Bundesamt für Justiz Bußgelder gegen die Anbieter verhängen.
Der Evaluierungsbericht kommt nun zu dem Ergebnis, dass die mit dem Gesetz verfolgten Ziele "in erheblichem Umfang erreicht" wurden. Es sei eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft der Anbieter sozialer Netzwerke im Umgang mit den vom Gesetz umfassten, rechtswidrigen Inhalten festzustellen. Die zentralen Regeln zum Beschwerdemanagement würden von den Anbietern der sozialen Netzwerke grds. angenommen und umgesetzt. Wo bis heute problematische Praktiken bestehen, seien diese nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung der Anbieter der sozialen Netzwerke. Die Plattformen müssten daher an einer verbesserten Umsetzung der Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes weiterarbeiten.
Während der Beratungen um die Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wurde häufig die Sorge geäußert, dass das Gesetz Anbieter sozialer Netzwerke dazu verleiten könnte, zu viele und zu schnell Beiträge von Nutzerinnen und Nutzern zu löschen, um möglichen Bußgeldzahlungen zu entgehen. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass bislang keine Anhaltspunkte für ein solches "Overblocking" festzustellen sind. Dennoch müsse das Thema weiterhin ernst genommen werden. Der Bericht empfiehlt, Anreize sowie Risiken für systematische Fehlentscheidungen durch den Ausbau von Sicherungsmechanismen weiter zu minimieren.
[Quelle: Bundesregierung]