Die betriebsbedingte Kündigung und ihre soziale Rechtfertigung bilden das Herzstück des allgemeinen Kündigungsschutzes. Ihre rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung ist immens. Auch im direkten und weiteren Rechtsumfeld der betriebsbedingten Kündigung gilt, dass das Europarecht und die Vorgaben des EuGH zunehmend an Bedeutung gewinnen. Das Recht der betriebsbedingten Kündigung wird darüber hinaus maßgeblich durch die immer im Fluss befindliche Rechtsprechung des BAG und der Landesarbeitsgerichte bestimmt. Sowohl anwaltliche Berater wie auch die rechtsunterworfenen Naturalparteien sind deshalb stets gut beraten, im Fall wichtiger Entscheidungen ihre Rechtsauffassung mit dem aktuellen Rechtsstand abzugleichen. Wer auf eine entsprechende sorgfältige, qualifizierte Prüfung verzichtet, geht hohe rechtliche und wirtschaftliche Risiken ein. Eine frühzeitige umfassende und qualifizierte Beratung wiegt deshalb ihre Kosten im Rahmen einer rechtssicheren, belastbaren Umsetzung der Kündigungsentscheidung in aller Regel sehr schnell auf.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Joachim Holthausen, Köln

ZAP F. 17, S. 973–978

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