Der Volksentscheid gegen die geplante Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 12/2015, S. 633) ist gescheitert. Zwar wurde eine hohe Mehrheit von den Reformgegnern erreicht, das für einen Erfolg nötige Quorum jedoch verfehlt. Ein Drittel der Wahlberechtigten hätten an der Abstimmung teilnehmen müssen, am Ende waren es nur 23,7 %. Die allerdings haben mit 83,2 % gegen die Reform gestimmt.

Die Pläne der Landesregierung sehen vor, dass es künftig in Mecklenburg-Vorpommern statt der bislang 21 nur noch zehn eigenständige Amtsgerichte gibt. Sechs der bisherigen Gerichte sollen zu Zweigstellen umgewandelt werden. Gegen diese Pläne hatten sich zahlreiche Kritiker ausgesprochen, unter ihnen der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns und der Verein "Pro Justiz", dem viele Anwälte, Notare und Rechtspfleger angehören.

Der DAV kritisierte nach der verlorenen Abstimmung die hohen Hürden für die Volksabstimmung. "Im Grunde ist der Volksentscheid gewonnen. Es gab eine starke Unterstützung für die Gegner der Gerichtsstrukturreform", so DAV-Präsident Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg. Dies zeige die hohe Zustimmungsrate von 83,2 %. Demgegenüber stünden lediglich 16,8 %, die die Gerichtsstrukturreform mit einer Schließung von elf von 21 Amtsgerichten unterstützten. "Die Landesregierung hat kaum Unterstützung für die Gerichtsschließungen erhalten", so der DAV-Präsident weiter.

Er kündigte eine Diskussion um das Quorum für künftige Volksabstimmungen an: "Man muss sich schon Gedanken darüber machen, ob es richtig ist, wenn die Politik selbst bei Landtagswahlen lediglich eine Wahlbeteiligung von 51,5 % erreicht (so bei der Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2011), bei einem Volksentscheid 33,3 % zu verlangen." Schließlich gehe es hier ja nur um eine einzelne Sachfrage, während es sich bei der Landtagswahl um die politische Ausrichtung für die gesamte Legislaturperiode handele.

[Red.]

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