Der Regelfall ist der Rechtsschutz nach einer gescheiterten Anlage. Folgende Punkte muss der Anwalt vor Eintritt in einen Rechtsstreit klären:

  • Prüfung der Vermögenssituation des Mandanten im Verhältnis zu den eingegangenen Verpflichtungen,
  • Nachvollziehen des Beratungsgesprächs und Vertragsabschlusses anhand des Protokolls, ggf. Anforderung des Beratungsprotokolls,
  • Prüfung der Entwicklung der Kapitalanlage und abgleichen mit schriftlichen oder mündlichen Informationen,
  • Kontrolle, ob die Vorschriften des WpHG eingehalten wurden,
  • Möglichkeit einer einvernehmliche Regelung in Betracht zu ziehen.

Ziel ist es, dem Mandanten auf Basis objektiver Faktenlage Vermögensverluste ersetzen zu lassen, ggf. auch im Wege einer Wiedergutmachungsauflage im Strafverfahren und unter Einbeziehung der Möglichkeiten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der aufsichtlichen Instrumente der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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