Am 31. August ist die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I, S. 1994). Die neue Verordnung trifft Regelungen über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren und enthält darüber hinaus eine Reihe von Übergangsvorschriften. Die Verordnung wurde auf der Grundlage des Mediationsgesetzes von 2012 erlassen, welches die Unterscheidung zwischen einfachen und zertifizierten Mediatoren trifft (zu dem Gesetz ausführlich Notthoff ZAP F. 23, S. 951 ff.). In Kraft tritt die ZMediatAusbV am 1.9.2017. Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator erfordert dann die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang im Umfang von 120 Präsenzzeitstunden und einer sog. Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation. Als Fortbildungsmaßnahmen werden 40 Zeitstunden innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren vorgeschrieben.

[Red.]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?