Portugal hat in den vergangenen Jahren ein breit angelegtes staatliches Programm für steuerliche Anreize zu jeglichen ausländischen Investitionen und zur Zufuhr ausländischen Kapitals und Kaufkraft aufgelegt. Diverse Zielgruppen sind nach Personen und Rechtsgebilden in Art. 72 Abs. 6 sowie Art. 81 Abs. 7 EStG enumerativ aufgelistet. Dazu zählen u.a.
- Berufe mit gehobener Ausbildung, z.B. Ingenieure, Geologen, Umweltforscher;
- Freiberufler, z.B. Ärzte, Architekten;
- Personen mit bestimmten Fertigkeiten, z.B. Maler, Musiker, Artisten, Schausteller;
- Verwerter von Know-how und Rechten an geistigem Eigentum, z.B. Wind- und Wasserkraftsysteme, Biotechnik, Umweltforschung, Informatik, technische Innovationen;
- Forschungseinrichtungen für Marken- und Designgestaltung;
- Standort- und Servicezentren für Fluglinien, Callcenter, überregionale Transport- und Paketdienste;
- Immobilienverwertungen, z.B. Sanierung von historischem Bauwerk, Städtesanierung;
- originäre Ansiedlung oder Joint-Ventures von Industrien, Handels- und Dienstleistungssparten.
Ziel ist die Gewährung heimischer steuerlicher Vorteile in einer Skala zwischen Wegfall jedweder Besteuerung bis zur Herabsetzung auf eine im multinationalen Vergleich attraktive Mindestpauschalierung, ohne übergeordnete Regeln, etwa nach EU-Kriterien, zu verletzen.
Eine besondere Aufmerksamkeit innerhalb der Zielgruppen genießt die Gilde der europäischen Rentner. Ihre realen Kaufkraftreserven sollen nach der ambitionierten Investitionsstrategie der Regierung angelockt und gesamtökonomisch integriert werden.
Die pointierte Adressierung fußt auf politischen, wirtschaftlichen und sozialen Erwägungen sowie Fakten: Die politisch durchgängig seit Jahrzehnten stabile Lage des Landes ist ein erstes Kriterium. Vielen "Neuansiedlern im Ruhestand", das zeigen empirische Untersuchungen, ist Portugal von früher her als bevorzugtes Reiseland mit im europäischen Vergleich sonnenreichsten Tagen im Jahr vertraut. Eine durch die Lage an der Westküste Europas in Landesteilen auf Null gehende Umweltbelastung übt zusätzliche Signalwirkung aus. Portugal, das mehr eigene Auswanderer weltweit als Bewohner im Land aufweist und seit jeher im interkulturellen Dialog an der historischen Schnittstelle zu Afrika und Südamerika geostrategisch Investoren überzeugt, kennzeichnet ein weltoffenes Ambiente. Die Lebenshaltungskosten liegen am unteren Ende der europäischen Skala. Das kontinuierlich aufpolierte Begriffspaar von politischer Stabilität und persönlichen wie beruflichen Freiräumen spiegelt das vom Investitionsland Portugal propagierte Porträt amtlicher Presseorgane. Ein somit insgesamt positiver polyperspektivischer Befund ermutigt zunehmend Rentner aus dem europäischen Ausland, den Lebens- und ggf. fortdauernden Berufsmittelpunkt nach Portugal zu verlegen. Mithin ist der Neuzuzug europäischer Rentner ein anhaltend kreativer Prozess, verbunden mit innovativen Beratungsfeldern in den Herkunftsländern.
Seit dem Jahr 2009 hat Portugal durch eine Reihe von Gesetzen, Durchführungsvorschriften und Runderlassen die zentralen und lokalen Rahmenbedingungen perspektivisch steuerlicher Anreize für potentielle europäische Zuzugsrentner geschaffen. Die hierdurch angebotenen Sonderstellungen an die Rentner beinhalten:
- zehn Jahre Steuerfreiheit auf Renteneinkünfte im Herkunftsland ohne sachlichen Bezug zu Portugal;
- Pauschalierung auf steuerliche Mindeststände jedweder anderweitiger Einkünfte, eingebettet in zwischenstaatliche Konventionen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, oder bei Fehlen solcher zwischenstaatlicher Regelungen in analoger Anwendung;
- stark reduzierte Vereinfachung von Steuererklärungsmodalitäten und -formalitäten;
- attraktive Steuerstundungen und
- Erleichterungen beim Immobilienerwerb.
Voraussetzung für diese Vergünstigungen ist die "Neubürgereigenschaft", d.h., dass der Neuankömmling ein "residente não habitual", zu Deutsch ein "nicht gewöhnlich Ansässiger" ist. Wer als EU-Ausländer bereits im Land lebt und die obligate "residência", die Aufenthaltserlaubnis, besitzt, zählt daher nicht zum Kreis der berechtigten Anwärter auf steuerliche Vorteile der Neuregelung und bleibt auf allgemeine Bestimmungen der Vermeidung der Doppelbesteuerung angewiesen.
Früheste Antragsfrist für die Zuerkennung der "residente não habitual"-Qualifikation ist das Jahr des Zuzugs, spätestens der nächste 31. März im Verlauf dieser Aktion. Zweckmäßigerweise geschieht sie zusammen mit der Aufenthaltsanmeldung. Zuständig für die Anmeldung ist jede örtliche Finanzbehörde, Abteilung "Serviço de Registo de Contribuinte", Amt zur Erteilung der Steuernummer. Portugal erfasst sämtliche natürliche und juristische Personen lückenlos mit einer obligaten Steuernummer. Das bezeichnete Amt hält die erforderlichen Formulare für die Anmeldung bereit, seine Beratungsdienste sind kostenfrei.
Jegliche Steuervorteile für Rentner sind auf zehn Jahre beschränkt. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Jedoch können die in einzelnen Jahren dieser Periode nicht genutz...