Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Dazu hat die Bundesregierung jetzt einen von Bundesjustizminister Maas im März vorgestellten Gesetzentwurf (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 7/2016, S. 331) gebilligt und beim Bundestag eingereicht.

Das geltende Recht sei äußerst komplex und unübersichtlich und damit fehleranfällig, schreibt die Bundesregierung in ihrer Begründung (BT-Drucks 18/9525). Mit der Neuregelung solle bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden können. Insgesamt solle die "Einziehung von Taterträgen" deutlich einfacher und umfassender möglich werden. Wie die Regierung aktuell weiter schreibt, verfolge das Vorhaben darüber hinaus für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität ein rechtliches Instrument, mit dem aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft künftig unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden könne.

Das Instrument ziele nicht auf die Verhängung einer Sanktion gegen den Betroffenen. Es solle vielmehr strafrechtswidrige Vermögenslagen beseitigen, um die Nutznießung von Verbrechensgewinnen oder deren Reinvestition in kriminelle Aktivitäten zu verhindern. Das Ziel der Maßnahme sei es, eine Störung der Vermögensordnung zu beseitigen und so der materiellen Rechtsordnung Geltung zu verschaffen. Es handele sich damit um eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme der Vermögensabschöpfung, die nicht dem Schuldgrundsatz unterliege. Dies stehe durchaus im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG und auch des EuGH.

[Quelle: Bundesregierung]

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