70 % der Bundesbürger halten es für notwendig, dass die Politik strengere Vorschriften für Unternehmen durchsetzt, welche persönlichen Daten der Verbraucher gesammelt und gespeichert werden dürfen. Das geht aus dem Roland-Rechtsreport 2019 hervor, den der Rechtsschutzversicherer in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach im Juli veröffentlicht hat.
Überrascht zeigen sich die Forscher allerdings, dass die Gruppe der Befürworter angesichts diverser Datenskandale in der letzten Zeit abgenommen hat: Vor fünf Jahren verlangten immerhin noch 78 %, dass die Politik gegenüber Unternehmen wie Google, Apple oder Facebook härtere Regeln aufstellen müsste. Laut dem aktuellem Roland-Report ist demgegenüber die Gruppe der Befragten, die die Datenschutzbestimmungen in Deutschland für übertrieben halten, sogar etwas größer als die Gruppe derjenigen, die sie angemessen finden (38 % vs. 35 %). Besonders kritisch sind aus Sicht der Bürger bürokratische Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung. Entsprechend dürfte ein aktueller Gesetzentwurf des Bundestags, der Kleinbetriebe und Vereine entlasten soll, im Sinne der Bürger sein. Dieser sieht vor, dass künftig Unternehmen, bei denen mind. 20 Mitarbeiter ständig und automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Zuvor lag diese Grenze bei zehn Mitarbeitern. (Bundesrat hat inzwischen zugestimmt: "Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" vom 20.9.2019, vgl. ZAP Heft 19/2019 S. 991 – in diesem Heft [Anm. der Red.]).
Ob angemessen oder überzogen – immerhin tragen die geltenden Bestimmungen nach der neuesten Untersuchung dazu bei, dass sich jeder zweite Deutsche sehr gut oder gut durch die Datenschutzgesetze geschützt fühlt. Nur jeder Dritte fühlt sich weniger oder gar nicht gut abgesichert. Besonders sicher fühlt sich die Generation der unter 30-Jährigen: Von ihnen sagen 59 %, dass sie sich (sehr) gut geschützt fühlen. Wer angegeben hatte, dass er sich gut geschützt fühlt, weiß nach eigenem Bekunden auch besser über seine eigenen Rechte beim Datenschutz Bescheid. Besonders eng korreliert der Wissensstand bei dieser Frage mit dem Bildungsabschluss: Von Personen mit einfachem Schulabschluss kennt nur knapp jeder Zweite seine persönlichen Rechte im Bereich Datenschutz, bei den Personen mit höherem Bildungsabschluss sind es hingegen fast drei Viertel.
[Quelle: Roland]