Die Europäische Kommission zieht eine positive Bilanz zum Europäischen Haftbefehl. Es sei das am häufigsten verwendete EU-Instrument der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, teilte sie Mitte September anlässlich der Vorlage eines Berichts mit, der u.a. Daten zu der Anzahl der ausgestellten und vollstreckten Europäischen Haftbefehle, der verhafteten Personen, der Art der abgedeckten Straftaten, der angewandten Gründe für die Nichtausführung und die Dauer des Übergabeverfahrens zusammengestellt hat. Diese Daten sollen die Grundlage für statistische Analysen bilden, Vergleiche zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen und ein Gesamtbild der Funktionsweise des Europäischen Haftbefehls vermitteln.
Dem aktuellen Bericht zufolge wurden 2017 über 17.000 Europäische Haftbefehle ausgestellt, die meisten davon in Deutschland (2.600); im Jahr zuvor (2016) waren es 16.636. Auch die Frist bis zur Überstellung der Tatverdächtigen von einem Mitgliedstaat in den anderen hat sich spürbar verkürzt. Bevor es den Europäischen Haftbefehl gab, dauerte ein Auslieferungsverfahren im Schnitt ein Jahr, jetzt sind es nur noch 15 Tage, wenn der Tatverdächtige der Übergabe zustimmt, oder 40 Tage, wenn dies nicht der Fall ist.
Damit sei, so die Kommission, der 2004 eingeführte Europäische Haftbefehl zu einem Schlüsselelement bei der Kriminalitätsbekämpfung und zu einem wichtigen Faktor für die innere Sicherheit in der EU geworden. Er sei ein wirksames Instrument, um die Auslieferung eines Tatverdächtigen aus einem anderen Mitgliedstaat zu erwirken und Schlupflöcher innerhalb Europas zu schließen. Die offenen Grenzen sollten nicht dazu führen, dass sich Straftäter der Justiz schlichtweg dadurch entziehen, dass sie sich in einen anderen Mitgliedstaat absetzen.
EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte hierzu: "Dank des Europäischen Haftbefehls leben die EU-Bürger an einem sichereren Ort. Egal, wo sich Kriminelle und Terroristen in Europa verstecken, sie werden vor Gericht gestellt. Dieses Beispiel zeigt, dass die EU auf gegenseitigem Vertrauen und Rechtsstaatlichkeit beruht. Sein Erfolg hängt von der guten Zusammenarbeit der europäischen und nationalen Behörden ab."
Der vollständige Bericht zum Europäischen Haftbefehl (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) kann auf der Internetseite der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/info/law/cross-border-cases/judicial-cooperation/types-judicial-cooperation/european-arrest-warrant_en#documents heruntergeladen werden.
[Quelle: EU-Kommission]