1 Abschiebungen zwischen 2013 und 2018
Im Zeitraum von 2013 bis 2018 ist es in Deutschland zu knapp 115.000 Abschiebungen gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor. Danach wurden im genannten Zeitraum insgesamt 12.212 Abschiebungen auf dem Landweg und 309 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Insgesamt 102.407 Menschen wurden den Angaben zufolge auf dem Luftweg abgeschoben (vgl. BT-Drucks 19/11676).
Die weitaus meisten Abschiebungen geschahen somit auf dem Luftweg; demgegenüber erfolgten nur relativ wenige Abschiebungen auf dem Landweg, etwa nach Polen, Österreich und in die Benelux-Staaten oder auf dem Seeweg, z.B. nach Schweden. Von den genannten 102.407 Abschiebungen auf dem Luftweg erfolgten 26.506 in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten, gefolgt von den Balkan-Staaten. Die rund 12.500 Abschiebungen über Land bzw. per Schiff erfolgten ausnahmslos in die EU-Mitgliedsstaaten bzw. die Schengen-Staaten.
Betrachtet nach Staatsangehörigkeiten finden sich in der Aufstellung Migranten aus den Balkanstaaten ganz vorn, gefolgt von Angehörigen nordafrikanischer Staaten.
Zu den Gesamtkosten der Abschiebungen konnte die Bundesregierung keine Angaben machen; diese würden nicht gesondert erfasst. Die Kosten allein der Sicherheitsbegleitungen wurden mit 3,2 Mio. EUR in 2013 und 8,2 Mio. EUR in 2018 beziffert.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Mehrheit wünscht sich besseren Datenschutz
70 % der Bundesbürger halten es für notwendig, dass die Politik strengere Vorschriften für Unternehmen durchsetzt, welche persönlichen Daten der Verbraucher gesammelt und gespeichert werden dürfen. Das geht aus dem Roland-Rechtsreport 2019 hervor, den der Rechtsschutzversicherer in Kooperation mit dem Institut für Demoskopie Allensbach im Juli veröffentlicht hat.
Überrascht zeigen sich die Forscher allerdings, dass die Gruppe der Befürworter angesichts diverser Datenskandale in der letzten Zeit abgenommen hat: Vor fünf Jahren verlangten immerhin noch 78 %, dass die Politik gegenüber Unternehmen wie Google, Apple oder Facebook härtere Regeln aufstellen müsste. Laut dem aktuellem Roland-Report ist demgegenüber die Gruppe der Befragten, die die Datenschutzbestimmungen in Deutschland für übertrieben halten, sogar etwas größer als die Gruppe derjenigen, die sie angemessen finden (38 % vs. 35 %). Besonders kritisch sind aus Sicht der Bürger bürokratische Regelungen wie die Datenschutzgrundverordnung. Entsprechend dürfte ein aktueller Gesetzentwurf des Bundestags, der Kleinbetriebe und Vereine entlasten soll, im Sinne der Bürger sein. Dieser sieht vor, dass künftig Unternehmen, bei denen mind. 20 Mitarbeiter ständig und automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Zuvor lag diese Grenze bei zehn Mitarbeitern. (Bundesrat hat inzwischen zugestimmt: "Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU" vom 20.9.2019, vgl. ZAP Heft 19/2019 S. 991 – in diesem Heft [Anm. der Red.]).
Ob angemessen oder überzogen – immerhin tragen die geltenden Bestimmungen nach der neuesten Untersuchung dazu bei, dass sich jeder zweite Deutsche sehr gut oder gut durch die Datenschutzgesetze geschützt fühlt. Nur jeder Dritte fühlt sich weniger oder gar nicht gut abgesichert. Besonders sicher fühlt sich die Generation der unter 30-Jährigen: Von ihnen sagen 59 %, dass sie sich (sehr) gut geschützt fühlen. Wer angegeben hatte, dass er sich gut geschützt fühlt, weiß nach eigenem Bekunden auch besser über seine eigenen Rechte beim Datenschutz Bescheid. Besonders eng korreliert der Wissensstand bei dieser Frage mit dem Bildungsabschluss: Von Personen mit einfachem Schulabschluss kennt nur knapp jeder Zweite seine persönlichen Rechte im Bereich Datenschutz, bei den Personen mit höherem Bildungsabschluss sind es hingegen fast drei Viertel.
[Quelle: Roland]
3 Verdeckte Ermittler beim Zoll geplant
Die Befugnisse des Zollfahndungsdienstes sollen ausgeweitet werden. Ein von der Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes sieht u.a. die Möglichkeit zum Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten vor. Mit dem Gesetz werden außerdem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert (vgl. BT-Drucks 19/12088).
Der Einsatz verdeckter Ermittler sei zur Abwehr schwerwiegender Gefahren für die zu schützenden Rechtsgüter im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes unerlässlich, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, dass Gruppierungen der organisierten Kriminalität zunehmend konspirativ und unter größter Abschottung agieren würden.
Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Nummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln. Diese Befugnis sei angesichts der technischen Entwicklung im Telekommunikationsbereich erforderlich. Bei der Vorbereitung und Begehung ...