Im Oktober treten einige vorwiegend umwelt- und verbraucherschützende Vorschriften in Kraft. Sie betreffen Schadstoffe in Spielzeug und Haushalt sowie die Aufklärung von Bank- und Versicherungskunden. Im Einzelnen:
- Grenzwerte für Blei in Spielzeug
Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen geschützt: Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU ab dem 28. Oktober dieses Jahres deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, z.B. Fingerfarbe, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.
- Stickstoffoxid-Grenzwerte für Warmwasserbereiter
Für konventionelle Warmwasserbereiter ist die 3. Stufe der EU-Verordnung Nr. 814/2013 zu den Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern in Kraft getreten. Seit dem 26. September gelten hier neue Grenzwerte für Stickstoffemissionen: Warmwasserbereiter mit gasförmigen Brennstoffen dürfen 56 Milligramm (mg) pro Kilowattstunde (kWh), Warmwasserbereiter mit flüssigem Brennstoff 120 mg/kWh nicht überschreiten. Bereits seit 2015 müssen die Geräte zudem das EU-Energieeffizienzlabel aufweisen.
- Aufklärung über Kosten von Zahlungskonten
Ab dem 31. Oktober müssen Geldinstitute nach dem Zahlungskontengesetz, das die europäischen Zahlungskontenrichtlinie umsetzt, einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten müssen zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite erhalten. Grund dafür ist die Erwägung, dass kommerzielle Vergleichsportale die Verbraucher oft darüber im Unklaren lassen, auf welche Kriterien sie ihre Bewertung stützen und ob ihre Rankings von vertriebsorientierten Interessen beeinflusst sind.
- Informationen beim Kauf von Versicherungsprodukten
Versicherer müssen seit dem 1. Oktober die neuen Regeln der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten: Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind detailliertere Informationen erforderlich. Zwischen Provisions-Versicherungsvermittlung und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen und es besteht die Pflicht darauf hinzuweisen, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können.
- Online-Identifizierung im Ausland
Seit dem 29. September gelten mit der sog. eIDAS-Verordnung neue EU-weite Regeln für die elektronische Identifizierung. Damit ist die eID-Funktion des Personalausweises jetzt auch im europäischen eGovernment einsetzbar. Dies erleichtert Bürgern und Unternehmen den grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Diensten, z.B. die Möglich keit, Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto zu eröffnen oder ein Unternehmen zu gründen.
[Quelle: Bundesregierung]