1 Neuregelungen im Oktober
In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen in erster Linie die Bekämpfung der derzeitigen Corona-Pandemie, daneben auch den Finanz- und den Energiesektor. Im Einzelnen:
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Die allgemeine Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Reiserückkehrer – auch aus Nicht-Risikogebieten – lief zum Ende der sommerferienbedingten Reisezeit mit dem 15. September aus. Seitdem gilt: Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist jetzt ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.
- Unterstützung für soziale Einrichtungen
Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wurde seit März die Arbeit der sozialen Dienstleister im Zeitraum der Corona-Krise sichergestellt, damit sie weiterhin in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen können. Dieses Gesetz bezieht sich auf alle sozialen Einrichtungen, die ihre Dienstleistungen auf Basis der Sozialgesetzbücher mit Ausnahme des SGB V und des SGB XI erbringen, beispielsweise im Bereich Rehabilitations- und Behindertenhilfe, der Arbeitsmarktpolitik sowie auf die Frühförderstellen. Mit einer neuen Verordnung hat die Bundesregierung die Dauer dieses besonderen Sicherstellungsauftrags bis zum 31.12.2020 verlängert.
Am 1. Oktober ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die die Meldepflichten bestimmter Berufsträger – u.a. Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – bei Immobilientransaktionen konkretisiert. Bestimmte typisierte Sachverhalte, die Auffälligkeiten mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang zu Geldwäsche aufweisen, sind durch diese Berufsträger nach der Rechtsverordnung zukünftig an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Hintergrund ist, dass der Immobiliensektor in der Nationalen Risikoanalyse, die im Herbst 2019 veröffentlicht wurde, als ein Bereich mit besonderen Geldwäscherisiken auffällig geworden ist. Auf Grundlage der neuen Verordnung werden künftig wesentlich mehr Meldungen rechtsberatender Berufsträger wegen möglicher Geldwäschezusammenhänge erwartet als bisher.
Am 1. Oktober in Kraft getreten ist die Regelung zur bereits 2018 beschlossenen sog. Kapazitätsreserve, die die Versorgungssicherheit im Energiesektor garantieren soll. Sie garantiert die Sicherheit der Stromversorgung für den Fall, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Zu diesem Zweck müssen technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vorgehalten werden.
[Quelle: Bundesregierung]
2 Bundestag beschließt Änderung im Wahlrecht
Nach jahrelangen ergebnislosen Diskussionen über eine Verkleinerung des Bundestags hat dieser am 8. Oktober den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abgeordnetenzahl bei künftigen Bundestagswahlen beschlossen. Die Entscheidung erging gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen.
Mit der Neuregelung soll zur „Verminderung der Bundestagsvergrößerung” mit einem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer sog. Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Bundesländern vermieden werden. Dabei soll der erste Zuteilungsschritt so modifiziert werden, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen, und ziehen nach geltendem Wahlrecht Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.
Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1.1.2024 – also erst nach der nächsten Bundestagswahl – von 299 auf künftig 280 zu reduzieren. Zudem soll der Bundestag dem Koalitionsentwurf zufolge unverzüglich die Einsetzung einer Reformkommission beschließen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet. Dabei soll sie sich laut Vorlage auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren sowie mit der Dauer der Legislaturperiode befassen und Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentation von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen. Ihre Ergebnisse soll sie spätestens Mitte 2023 vorlegen.
Wenige Tage vor dem Beschluss des Bundestages hatte der Innenausschuss Sachverständige zur geplanten Wahlrechtsänderung angehört. Diese äußerten sich überwiegend skeptisch zu dem Gesetzentwurf. Die meisten Experten bezweifelten, dass damit das Ziel der Verhinderung einer weiteren Steigerung der Abgeordnetenzahl überhaupt erreicht werden kann. Mehrere Sachverständige äußerten zudem verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass einige Überhangmandate ni...