Ende September ist die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Karin Milger in den Ruhestand getreten. Milger wurde 2006 an den BGH berufen und gehörte seither dem insb. für das Kauf- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat an. Seit dem Jahr 2011 war sie für den Senat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Mit ihrer Beförderung zur Vorsitzenden Richterin im Juli 2014 übernahm sie den Vorsitz des VIII. Zivilsenats und vertrat ihn seitdem auch im Großen Senat für Zivilsachen. Neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit hatte Milger in der Zeit von 2008–2012 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten inne und nahm seit Juni 2008 zudem stellvertretend die Aufgabe der Pressesprecherin des BGH wahr.
Ebenfalls Ende September ist der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr. Peter Meier-Beck in den Ruhestand getreten. Meier-Beck wurde im Jahr 2000 zum Richter am BGH berufen und gehörte zunächst bis Ende 2008 dem vornehmlich für Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen zuständigen X. Zivilsenat an. In der Zeit von Januar 2009 bis Anfang September 2010 leitete er den vorübergehend – wegen Überlastung des X. Zivilsenats als Hilfsspruchkörper – eingerichteten Xa-Zivilsenat, bevor er mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BGH im September 2010 den Vorsitz im X. Zivilsenat übernahm. Seit dem Jahr 2002 war er zudem Mitglied des Kartellsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit von 2009 bis August 2019 war. Mit Errichtung des XIII. Zivilsenats im September 2019 übernahm Meier-Beck sowohl die Leitung dieses Senats als auch die Leitung des weitgehend personenidentisch besetzten Kartellsenats. Daneben war er jeweils für mehrere Jahre auch in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und in den Großen Senat des BGH entsandt.
An Stelle der beiden Ausgeschiedenen sind der bisherige Richter am Schleswig-Holsteinischen OLG Dr. Daniel Reichelt und die bisherige Richterin am OLG Frankfurt Dr. Carmen Vogt-Beheim in den VIII. bzw. den XIII. Zivilsenat nachgerückt; Letztgenannte wurde mit halber Arbeitskraft zudem dem jüngst als Hilfsspruchkörper eingerichteten VIa. Zivilsenat (sog. Diesel-Senat) zugewiesen. Reichelt war bereits zwischen 2015 und 2018 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Darüber hinaus war er zuletzt im Nebenamt zum berufsrichterlichen Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs bestellt. Auch Vogt-Beheim kennt den BGH bereits aus ihrer wissenschaftlichen Mitarbeit in der Zeit von 2018–2020. Daneben war sie viele Jahre ständige Beisitzerin des Hessischen Dienstgerichts für Richter.
Anfang Oktober wurde Dipl. Pharm. Friedemann Schmidt zum neuen Präsidenten des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) gewählt. Er löst RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer ab, der bisher an der Spitze des Interessensverbands stand. Ewer hatte satzungsgemäß nicht erneut kandidiert und wurde von der Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten des BFB ernannt. In der Anwaltschaft ist er insb. auch als früherer Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bekannt, den er von 2009–2015 leitete.
Bereits am 7. September ist der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins Dr. Michael Streck im Alter von 80 Jahren gestorben. Streck war von 1998–2003 DAV-Präsident, von 2004–2010 Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht des DAV sowie von 2011–2014 Vorsitzender des DAV-Ausschusses „Anwaltliche Berufsethik”. Während seiner Amtszeit als Präsident setzte er sich konsequent für eine funktionierende Rechtsordnung ein und brachte die Sicht der Anwaltschaft auch in wichtige Gesetzgebungsprojekte ein, so etwa bei der ZPO-Reform, der Schuldrechtsreform oder den Maßnahmen gegen die Geldwäsche. In seine Amtszeit fielen auch die Gründungen der DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen sowie der Stiftung „Contra Rechtsextremismus”, deren Kuratoriumsmitglied er bis 2019 blieb. „Wir verlieren einen unserer großen Kollegen, der sich mit Herzblut für den DAV und die Anwaltschaft sowie insb. auch die Anwältinnen engagiert hat”, würdigte die derzeitige Präsidentin des DAV Edith Kindermann das Schaffen ihres Vorgängers.
[Quellen: BGH/BFB/DAV]
Tipp der Redaktion:
Interessierte Leser:innen können an folgenden aktuellen ZAP-Webinaren (inkl. Skript und teilweise FAO-Teilnahmebescheinigung) teilnehmen:
„Praxisfragen des Ehegattenunterhalts” am 10.11.2021 (9–11.30 Uhr)
Referent: Dr. Wolfram Viefhues
„Große Schuldrechtsreform – Das neue Kaufvertragsrecht zum 1.1.2022: Handlungsbedarf in der Anwaltspraxis” am 25.11.2021 (15–17.30 Uhr)
Referent: Prof. Dr. Gerhard Ring
„Sichere Datenübermittlung ins Ausland” am 17.11.2021 (15.30–17 Uhr)
Referent: RA Michael Rohrlich
Anmeldungen jederzeit möglich unter: https://www.zap-verlag.de/webinare
ZAP F., S. 996–1000