Umgangsstreitigkeiten gehören zum – wenig erfreulichen – Alltag des familienrechtlichen Dezernats. Auch hier stecken – ähnlich wie bei den Sorgerechtsfällen (s. hierzu Viefhues ZAP F. 11, S. 1609 ff.) – zumeist die Beziehungsstreitigkeiten und Konfliktmuster der Eltern hinter den vorgetragenen Umgangsproblemen.
Auch der professionell tätige Verfahrensbevollmächtigte sollte dem von ihm vertretenen Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, möglichst frühzeitig eindringlich und nachhaltig deutlich machen, dass Besuchskontakte zum anderen Elternteil nicht nur zu billigen, sondern aktiv zu fördern sind. Der betreuende Elternteil sollte auch die positiven Seiten des Umgangs erkennen und einsehen, dass es auch ihm nützt, seine Kinder zeitweise nicht ständig um sich zu haben, sondern auch ungehindert den eigenen Interessen nachgehen zu können. Dabei sollte auch klargestellt werden, dass gelegentliche emotional bedingte Zwistigkeiten, die bei Umgangskontakten immer wieder einmal auftreten, nicht hochgeschaukelt und vor allem nicht zum Anlass genommen werden sollten, Umgangskontakte zu verhindern oder zu hintertreiben. Dem umgangsberechtigten Elternteil ist klar zu machen, dass ein Umgangstermin keine unverbindliche Verabredung ist, sondern für das Kind unbedingt einzuhalten ist. Zudem dienen Umgangskontakte allein dem Kind und nicht der Kontakt- oder Streitpflege mit dem ehemaligen Partner.
Aus anwaltlicher Sicht ist besonders nachteilig, dass streitig geführte Umgangsverfahren zeit- und arbeitsaufwendig sind, aber nur mäßig honoriert werden. Es liegt daher auch im eigenen anwaltlichen Interesse, den Streit nicht anzuheizen, sondern aktiv zur Beruhigung beizutragen. Kommt es zu Umgangsstreitigkeiten, empfiehlt sich immer, zuerst das örtliche Jugendamt einzuschalten, um eine Vermittlung zwischen den Eltern zu versuchen.
Praxishinweise:
- Umgangskontakte müssen die getrennten und geschiedenen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes abwickeln. Es versteht sich von selbst, dass nicht ein ganzer Apparat von Juristen, Sozialarbeitern, Pädagogen, Psychologen usw. für diese gesamte Zeit bereitgestellt werden kann, um die Eltern auf den rechten Weg zu verweisen – und das Ganze möglichst auch noch auf Kosten der Allgemeinheit.
- Je eher sich die zerstrittenen Eltern also daran gewöhnen, die Besuchskontakte als absolute Normalität zu begreifen und eigenständig ohne Probleme abzuwickeln, desto besser!