Nach einem beispiellos kurzen Gesetzgebungsverfahren winkten Mitte Oktober sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das umfangreiche Gesetzespaket zum neuen Asylrecht durch, mit dem die Bundesregierung die rasant ansteigenden Flüchtlingszahlen in den Griff bekommen möchte (s. zum Regierungsentwurf ZAP Anwaltsmagazin 20/2015, S. 1055 f.). Bundesinnenminister de Maizière bewertet die in ihren wesentlichen Teilen am 24.10.2015 in Kraft getretene Novelle (BGBl. I, S. 1722) als "die größte und umfassendste Änderung des Asylrechts seit Anfang der 90er-Jahre".
Künftig werden Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Diese sollen künftig bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Für alle Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die seit dem 1. September einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.
Um mögliche "Fehlanreize" zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen könnten, wird der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt.
Erleichtert wird auch die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten. So darf künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder wird von sechs auf drei Monate reduziert.
Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür werden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte wird der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten ermöglicht.
Für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften während der Dauer des Asylverfahrens und danach werden zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen. Der Bund beteiligt sich zudem an den finanziellen Lasten der Länder und Kommunen. So übernimmt er die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 EUR pro Monat.
Außerdem unterstützt der Bund die Länder und Kommunen beim Wohnungsneubau und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Für sie werden die Mittel aus dem Bereich "Wohnraumförderung" für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Mio. Euro erhöht. Die Länder haben bereits zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.
[Quelle: Bundesregierung]