11.1 Markworth, Scheinsozius und Scheinsozietät, 2016, 422 S., Carl Heymanns Verlag, 120 EUR
Die Dissertation – erschienen in der Reihe "Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht" – befasst sich u.a. mit den Haftungsrisiken in GbR und PartG: Ist z.B. durch die Namensnennung auf dem Kanzleibriefbogen die – falsche – Erwartung bei dem Mandanten geweckt worden, der genannte Anwalt werde als Gesellschafter für die eigene Arbeit in Erfolg und Misserfolg einstehen, führt dies u.U. zu einer Haftung für fremde Berufsfehler. Die Auswirkungen des Rechtsscheins in GbR und PartG werden in insgesamt fünf Teilen untersucht: Einführung und Grundlagen mit einem Überblick der Haftungsmöglichkeiten (1.), Rechtsschein in der Sozietät (2.), Besonderheiten der PartG (3.), wettbewerbsrechtliche Beurteilung (4.) und einer Rechtsprechungsanalyse (5.). Fazit: Ein beachtliches Werk, das zu Recht mit dem Promotionspreis 2016 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet wurde. Wer eine GbR/PartG gründen oder in diese Gesellschaftsform eintreten möchte, sollte sich mithilfe dieses Werks über die Eigenarten und mögliche Haftungsrisiken informieren. Markworth gibt wichtige Hinweise, was bei einem Gesellschaftervertrag zu beachten ist, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.
RAin Eva Maria Marzinkowski, Köln
11.2 Schnee-Gronauer/Neuber/Selker, Erfolgreicher Kanzleikauf – erfolgreicher Kanzleiverkauf, 2017, 208 S., Deutscher Anwaltverlag, 69 EUR
Dieses Buch aus der Reihe "Kanzleimanagement" des Deutschen Anwaltverlags füllt eine Lücke. Zwar gibt es gute Werke zum Sozietätsrecht, die sich auch mit den Fragen der Neugründung einer Anwaltspraxis, der Übertragung eines Anteils an einer Anwaltsgesellschaft und dem Ausscheiden aus einer Gesellschaft auseinandersetzen. Der hier vorzustellende Praxisleitfaden hat demgegenüber den Vorteil, dass er – wie in einem Brennglas – die bei Kanzleikauf und -verkauf zu bedenkenden Fragen anspricht und – ggf. mit weiterführenden Hinweisen – knapp und kompetent beantwortet. Zunächst geht es um die Vorbereitung der Entscheidungsfindung bei Kauf oder Verkauf. Der Rezensent weiß aus der Begleitung solcher Prozesse, dass diese Phase häufig vor Beginn von Verhandlungen noch gar nicht abgeschlossen ist, was erfolgreiche Vertragsschlüsse verhindert. Sodann stellt das Werk die Vorbereitung des Übertragungsprozesses vor. In der Praxis fehlt es oft (insb. bei kleineren Einheiten) an einer wirklichkeitsnahen Analyse der eigenen Kanzlei. Deshalb spielt hier die sonst bei M&A-Prozessen übliche Due-Diligence-Prüfung eine viel zu geringe Rolle; dem will dieses Buch abhelfen. Das Werk stellt dann (recht ausführlich) verschiedene Rechtsformen mit Vor- und Nachteilen einander gegenüber, dabei werden auch steuerrechtliche Unterschiede angesprochen. Der steuerrechtliche Blick erfasst alsdann auch, wenngleich recht knapp, die Folgen der Veräußerung einer Einzelpraxis oder von Praxisanteilen. Theoretisch aufschlussreich ist das sich anschließende Kapitel über die Bestimmung von Wert und Kaufpreis der Kanzlei. Die verschiedenen Methoden werden erläutert. Für eine Neuauflage des Werkes wäre es zu begrüßen, wenn wenigstens einige Beispielsfälle durchgerechnet würden. Ohne solche Beispiele bleibt die Schilderung doch allzu abstrakt. Das Werk geht schließlich auf sonstige Aspekte auch in arbeits-, steuer-, gewährleistungs- und datenschutzrechtlicher Hinsicht ein und behandelt darüber hinaus das Thema der Wettbewerbsverbote. Sehr hilfreich sind die im Anhang enthaltenen Checklisten zur Vertragsgestaltung mit einigen Musterverträgen. Fazit: Insgesamt empfiehlt sich das Buch für jeden, der sich mit dem Gedanken trägt, seine Praxis aufzugeben bzw. eine Praxis oder einen Gesellschaftsanteil zu erwerben. Denn die Lektüre des Buchs schärft den Blick auf die dann zu behandelnden Themen und bereitet so auf Entscheidungsfindung und Vertragsdurchführung vor.
RA Prof. Dr. Bernd Hirtz, Köln
11.3 Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 3. Aufl. 2017, 296 S., Beck Verlag, 22,90 EUR
Wir wissen nicht, was letztlich für die Erstellung des hier anzuzeigenden Buchs ausschlaggebend war: Der von dem Autor im Vorwort wiedergegebene Eindruck, die Sprachgemeinschaft habe die Juristen aufgegeben, oder die nachträgliche Lektüre eines Satzes aus einer von ihm selbst verfassten Monographie, der ihm im Nachhinein als "einigermaßen grauenhaft" erschien. Jedenfalls fasste der Autor im Jahre 2002 den Entschluss, unserer Berufsgruppe umfassende Ratschläge für die Abfassung von Texten zu präsentieren, und legte zwei Jahre später in der Rolle des advocatus diaboli dar, wie juristische Texte besser nicht gestaltet werden sollten ("Entwurf einer Richtlinie zur sprachlichen Gestaltung europarechtlicher Texte", NJW 2004, 582 f.). Zusätzlich aufgenommen in die nach 7 Jahren erschienene Neuauflage hat Walter die Abschnitte über "Gender-Deutsch" sowie eine Abhandlung darüber, was von der Verwendung des Englischen im Deutschen zu halten ist. Die Abschnitte zu Modewörtern und -phrasen sind weitgehend neu geschrieben. Manche mögen sich fragen, ob es sinnvoll ist, sich als Jurist rund 300 Seiten lang mit Stilfragen zu befassen. Wer aber zunächst, vielleicht nur aus Neugier, bis zu Seite 25 vordringt, der stößt auf das Zitat Nietzsches: "Den ...