5.1 Kurze (Hrsg.), Vorsorgerecht – Vollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Verfügungen, Kommentar, 2017, 593 S., Beck Verlag, 85 EUR
Vorsorgerecht? Was ist das eigentlich? Der Untertitel des Kommentars verrät es ansatzweise: Vollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Verfügungen. Braucht man dazu einen eigenen Kommentar? Ja! Das Vorsorgerecht ist eine der modernen Materien, die den Alltag der anwaltlichen und notariellen Gestaltung und Beratung zunehmend prägen. Ein "Rechtsgebiet", das jeden angeht. Und dabei ist es eben nicht einfach ein Rechtsgebiet, sondern eine hochkomplexe interdisziplinäre Schnittstelle der Medizin mit dem Recht, dort dem Betreuungs- und Vormundschaftsrecht als Teilen des Familienrechts, mit dem Erbrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, dem Gesellschaftsrecht, aber auch dem Strafrecht. Dass dieses komplexe Thema umfassend und kompetent behandelt wird, garantieren der Herausgeber und die Autoren, die zweifelsohne zu den Besten im Vorsorgerecht gehören. Der Kommentar gehört damit nicht nur zur Standardbibliothek der Familien- und Erbrechtler, sondern in die aller Zivil-, Gesellschafts-, Medizin- und Strafrechtler, sowie ins Notariat und in die Hände derer, die Betreuungseinrichtungen und Altenheime beraten. Das Buch bietet eine umfassende zivilrechtliche Kommentierung aller Vorschriften, die bei der Gestaltung von Vorsorgeregelungen, aber auch in Streitsituationen präsent sein müssen, bis hin zum Beurkundungsrecht. Dabei gewährleistet das Werk genau das, was Spezialliteratur aus den einzelnen juristischen Fachbereichen i.d.R. nicht zu leisten vermag. Fazit: Profi wie Einsteiger finden in einem Werk einen Überblick über die Schnittstellen der Materie. Das ermöglicht dem Neuling, die Bezüge zu anderen Rechtsgebieten zu erkennen und in der Beratung zu berücksichtigen. Es erleichtert dem erfahrenen Juristen die Arbeit, indem er nicht auf eine Vielzahl von Büchern zu einzelnen Gebieten zugreifen muss, sondern alles Wesentliche in einem Band findet. Es ist daher uneingeschränkt empfehlenswert!
RAin und Notarin, FAin für Familienrecht und für Erbrecht Monika B. Hähn, Lübbecke
5.2 Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Aufl. 2017, 1.710 S., zerb Verlag, 169 EUR
Es ist fast schon ein Allgemeinplatz, wenn von einer Generation der Erben die Rede ist, was auf den Tätigkeitsbereich vieler Anwälte naturgemäß nicht ohne Einfluss bleibt. Das nationale, zwischenzeitlich aber auch das internationale Erbrecht gewinnen zunehmend an Bedeutung. Fachwissen bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen ist ebenso gefragt wie die sorgfältige Vorbereitung von letztwilligen Verfügungen. Insbesondere bei letzteren wird der verantwortungsvolle Berater erbschaftsteuerliche Folgen der Testamentsgestaltung nicht außer Acht lassen dürfen. Gerade dort, wo ein Auslandsbezug gegeben ist, gilt es, Vorkehrungen zu treffen, um steuerschädliche letztwillige Verfügungen zu vermeiden bzw. Ungleichbehandlungen bei der steuerlichen Belastung zu verhindern. Beispielhaft sei nur auf das Instrument von Teilungsanordnungen und Vermächtnissen bzw. Vorausvermächtnissen verwiesen. Wer seine Mandanten umfassend beraten will, muss also auch bei steuerrechtlichen Fragen auf einen bewährten Kommentar zurückgreifen können. Hier ist der nunmehr in der 3. Auflage erschienene Praxiskommentar von Daragan und weiteren Autoren als geradezu vorbildlich zu bezeichnen. Es ist sicher kein Zufall, dass auch dem Vorwort der Neuauflage das berühmte Brecht-Zitat vorangestellt ist: "Und so sehen wir betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen." Vortrefflicher lässt sich die Situation angesichts der Irrungen und Wirrungen des Gesetzgebers gerade bei der Erbschaftsteuer sicherlich nicht beschreiben. Wenn es aber einen Weg durch das Dickicht gibt, so verstehen es die Verfasser, diesen zu weisen: Praktisch jedes bekannte oder weniger bekannte Problem wird auf "knapp" 1.600 Seiten abgehandelt, das Stichwortverzeichnis macht es leicht, die zu lösenden Probleme aufzufinden. Die jeweilige Kommentierung ist angenehm lesbar und griffig formuliert, wobei es die Verfasser am nötigen Tiefgang dennoch nicht fehlen lassen. Auch dort, wo andere Kommentatoren allenfalls den Gesetzestext mit anderen Worten wiedergeben, finden sich in diesem Kommentar Erklärungen und Erläuterungen, die es teilweise sogar juristischen Laien verständlich machen, was der Gesetzgeber nicht nur den Steuerschuldnern, sondern auch den Kreditinstituten oder Gewahrsamsinhabern wie Nachlasspflegern, Nachlassverwaltern und Testamentsvollstreckern buchstäblich "zumutet", indem man diesen eine Art Garantenstellung auferlegt und sie gleichsam in die Lage versetzt, berechtigten Personen (zumindest teilweise) den Zugriff zu ihrem eigenen – durch Erbschaft erworbenen – Vermögen zu verwehren (vgl. etwa S. 804 m. Rspr.-Nw.). Einprägsame Beispielsfälle und die dazugehörigen Rechnungen machen den Kommentar zu einem hilfreichen Navigator durch die Tiefen und Untiefen des Erbschaftsteuerrechts (vgl. etwa S. 527, 528). Fazit: Wer auf dem Gebiete des Erbrechts umfassend und unter Einbeziehung von steuerrechtlichen Fragen beraten will, sollte auf diesen Kommentar nicht verzichten, insb. dann, wenn er es – jedenfalls soweit das St...