Es ist fast schon ein Allgemeinplatz, wenn von einer Generation der Erben die Rede ist, was auf den Tätigkeitsbereich vieler Anwälte naturgemäß nicht ohne Einfluss bleibt. Das nationale, zwischenzeitlich aber auch das internationale Erbrecht gewinnen zunehmend an Bedeutung. Fachwissen bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen ist ebenso gefragt wie die sorgfältige Vorbereitung von letztwilligen Verfügungen. Insbesondere bei letzteren wird der verantwortungsvolle Berater erbschaftsteuerliche Folgen der Testamentsgestaltung nicht außer Acht lassen dürfen. Gerade dort, wo ein Auslandsbezug gegeben ist, gilt es, Vorkehrungen zu treffen, um steuerschädliche letztwillige Verfügungen zu vermeiden bzw. Ungleichbehandlungen bei der steuerlichen Belastung zu verhindern. Beispielhaft sei nur auf das Instrument von Teilungsanordnungen und Vermächtnissen bzw. Vorausvermächtnissen verwiesen. Wer seine Mandanten umfassend beraten will, muss also auch bei steuerrechtlichen Fragen auf einen bewährten Kommentar zurückgreifen können. Hier ist der nunmehr in der 3. Auflage erschienene Praxiskommentar von Daragan und weiteren Autoren als geradezu vorbildlich zu bezeichnen. Es ist sicher kein Zufall, dass auch dem Vorwort der Neuauflage das berühmte Brecht-Zitat vorangestellt ist: "Und so sehen wir betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen." Vortrefflicher lässt sich die Situation angesichts der Irrungen und Wirrungen des Gesetzgebers gerade bei der Erbschaftsteuer sicherlich nicht beschreiben. Wenn es aber einen Weg durch das Dickicht gibt, so verstehen es die Verfasser, diesen zu weisen: Praktisch jedes bekannte oder weniger bekannte Problem wird auf "knapp" 1.600 Seiten abgehandelt, das Stichwortverzeichnis macht es leicht, die zu lösenden Probleme aufzufinden. Die jeweilige Kommentierung ist angenehm lesbar und griffig formuliert, wobei es die Verfasser am nötigen Tiefgang dennoch nicht fehlen lassen. Auch dort, wo andere Kommentatoren allenfalls den Gesetzestext mit anderen Worten wiedergeben, finden sich in diesem Kommentar Erklärungen und Erläuterungen, die es teilweise sogar juristischen Laien verständlich machen, was der Gesetzgeber nicht nur den Steuerschuldnern, sondern auch den Kreditinstituten oder Gewahrsamsinhabern wie Nachlasspflegern, Nachlassverwaltern und Testamentsvollstreckern buchstäblich "zumutet", indem man diesen eine Art Garantenstellung auferlegt und sie gleichsam in die Lage versetzt, berechtigten Personen (zumindest teilweise) den Zugriff zu ihrem eigenen – durch Erbschaft erworbenen – Vermögen zu verwehren (vgl. etwa S. 804 m. Rspr.-Nw.). Einprägsame Beispielsfälle und die dazugehörigen Rechnungen machen den Kommentar zu einem hilfreichen Navigator durch die Tiefen und Untiefen des Erbschaftsteuerrechts (vgl. etwa S. 527, 528). Fazit: Wer auf dem Gebiete des Erbrechts umfassend und unter Einbeziehung von steuerrechtlichen Fragen beraten will, sollte auf diesen Kommentar nicht verzichten, insb. dann, wenn er es – jedenfalls soweit das Steuerrecht betroffen ist – bei einem einzigen Kommentar belassen will. "All in one" ist hier sicherlich die richtige Bezeichnung für ein Werk, das uneingeschränkt zu empfehlen ist.
RA, Notar Herbert P. Schons, Duisburg