Die Hofabgabeklausel wird nicht sofort abgeschafft. Der Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich Mitte Oktober gegen einen solchen Antrag ausgesprochen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen votierten die Ausschussmitglieder mehrheitlich gegen die Annahme der Vorlage im Bundestagsplenum.
Die antragstellenden Fraktionen hatten die Bundesregierung darin aufgefordert, in einem Gesetzentwurf die Pflicht zur Hofabgabe als Voraussetzung eines Rentenanspruchs nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte endgültig zu streichen. Die Abgeordneten argumentierten, dass die derzeitigen Regelungen zur Hofabgabe sowohl gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit als auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würden. Die Streichung der Hofabgabeklausel sei erforderlich, weil das ursprüngliche agrarstrukturelle Ziel nicht mehr erreicht würde, eine frühzeitige geregelte Hofübergabe an die nachfolgende Generation als Voraussetzung eines Rentenanspruchs zu fördern.
Die Abgeordneten sahen sich in dieser Forderung durch den Beschluss des BVerfG vom 23.5.2018 (1 BvR 97/14 u. 1 BvR 2392/14, ZAP EN-Nr. 494/2018) bestätigt, der die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe auf Basis dieser Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Auf unzumutbare Weise würden den Landwirten Einkünfte entzogen, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig seien. Auch dürfe die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.
Die Klausel sei eine "anachronistische Diskriminierung" und es sei genug Zeit verstrichen, um das Gerichtsurteil endlich umzusetzen, hieß es in der Antragsbegründung.
Dagegen wurde aus den Reihen der Regierungsfraktionen argumentiert, dass seit dem Urteilsspruch noch nicht viel Zeit vergangen wäre. Dass die Aufhebung der Klausel nicht ohne Weiteres umgesetzt werden könne, liege zudem daran, dass staatlicherseits immerhin rund zwei Milliarden Euro in die Alterssicherung der Landwirte fließen würden, die wiederum an die Hofabgabeklausel gebunden seien. Darüber hinaus habe die Koalition bereits signalisiert, dass die Hofabgabe im günstigsten Fall noch im November umgesetzt werden soll. Insofern mache das den Antrag überflüssig. Auch gebe es noch Abstimmungsbedarf, weil es einer "intelligenten Hofnachfolgestrategie" bedürfe, die über eine bloße Abschaffung der Abgabeklausel hinausblicken müsse. Nichts solle gegen eine Regelung sprechen, die eine Anreizkomponente zur Hofabgabe sowie zur Hofübernahme einführe.
[Quelle: Bundestag]