Die von der Bundesregierung im Verkehrsbereich beabsichtigte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (vgl. zu dem Vorhaben ZAP Anwaltsmagazin 20/2018, S. 1028) ist im Rahmen einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags von den Sachverständigen dem Grunde nach begrüßt worden. Es gab in Einzelpunkten aber auch Kritik und Anregungen.
Die von der Bundesregierung geplante Straffung der Verfahren könnte bei großen Neu- und Ausbauvorhaben auf der Schiene eine Zeitersparnis von etwa fünf Jahren bringen, schätzte z.B. der Vertreter der DB Netz AG. Durchschnittlich würden diese Vorhaben aktuell rund 20 Jahre dauern. Man begrüße den Vorschlag daher ausdrücklich.
Lob gab es auch vom Deutschen Verkehrsforum: Man sei sehr zufrieden damit, dass die Regierung mit dem Entwurf einen "sehr schnellen Vorstoß" mache und Änderungen anstoße, die zügig umsetzbar seien. Die geplante Einführung eines Projektmanagers etwa könne zu einer Straffung der Verfahren führen und zusätzlich externe Kompetenz generieren. Es könne aber sinnvoller sein, zentrale Elemente im Verwaltungsverfahrensgesetz einzuführen anstatt nur einzelne Fachgesetze zu ändern.
Ein geladener Rechtsanwalt warb dafür, parlamentarische Entscheidungen im Verwaltungsverfahren bei besonders großen und wichtigen Infrastrukturprojekten einzuführen. Das Planfeststellungsrecht sei dafür nicht das geeignete Instrument, da es bei solchen Vorhaben auch immer eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzung um gewünschte Lösungen gebe. Häufig müsse dafür über den Vorrang verschiedener Rechtsgüter entschieden werden. Dies sei mehr als eine Abwägungsentscheidung im klassischen verfahrensrechtlichen Sinne.
Ein weiterer Jurist betonte, es gehe bei dem Gesetzentwurf auch um das wichtige Anliegen, für mehr Akzeptanz der Bürger bei großen Vorhaben zu sorgen. Daher sehe er die angesprochene Verzahnung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren kritisch: Das Raumordnungsverfahren garantiere in seinem zeitlichen Vorlauf, dass man sich noch nicht auf eine Variante festlege, daher würden seine Ergebnisse auch nur als eine "Art Gutachten" in das Planfeststellungsverfahren einfließen. Hier sei denkbar, über eine größere Verbindlichkeit des Raumordnungsverfahrens nachzudenken.
Der Vertreter der Dienstleistungsgewerkschaft verdi zeigte sich insbesondere skeptisch angesichts des angesprochenen Projektmanagers: Installiere man einen solchen, verlagere man wesentliche Aufgaben der Behörden an private Dritte und verstärke den "schleichenden Trend zur Privatisierung". Sinnvoller seien mehr Personal und mehr Kompetenzen in den Behörden; letztere müssten allerdings nach dem Personalabbau der 1990er-Jahre erst wieder aufgebaut werden. Doch nur so seien die Behörden in der Lage, Entscheidungen nachvollziehen und kontrollieren zu können.
Ein weiterer Experte warnte davor, Verfahren durch Veränderungen des materiellen Rechts und damit einhergehend durch eine Verminderung von Standards verkürzen zu wollen. Dies bedeute massive Eingriffe für die Betroffenen. Zudem sei die lange Dauer der Projekte wesentlich durch eine lange Vorbereitungs- und Planungsphase begründet – hier müsse man ansetzen.
Der Experte der DEGES Deutsch Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH sagte, die Möglichkeit zur Anordnung vorläufiger Maßnahmen sei "essentiell". Er denke dabei vor allem an Dinge wie archäologische Grabungen oder Kampfmittelbeseitigung. Hier müssten Aufgaben in einem teils erheblichen zeitlichen Vorlauf erledigt werden.
[Quelle: Bundestag]