Seit dem Stichtag der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem 25.5.2018, ist etwas Zeit ins Land gegangen – und die Erde dreht sich noch. Die Phase der größten Panik ist wohl vorbei, man könnte fast schon wieder von "Normalität" an der Datenschutzfront sprechen. Allerdings bestehen vielerorts nach wie vor gewisse Unsicherheiten in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung. Das ist nicht verwunderlich, können doch selbst die Datenschutz-Aufsichtsbehörden bislang keine klare, einheitliche Linie vorweisen. Unterbesetzt und überfordert, so beschreiben böse Zungen die aktuelle Situation dort. Und mangels belastbarer Erkenntnisse aus der Rechtsprechung bleibt zwangsläufig eine gewisse Rechtsunsicherheit in einigen Bereichen. Tagtäglich haben Behörden, Unternehmen und natürlich auch Anwaltskanzleien damit zu kämpfen, die in teilweise missglückte Vorschriften gegossenen hehren Ziele des neuen europäischen Datenschutzrechts in die Praxis umzusetzen.
Letztlich gibt die DSGVO nur das zu erreichende Ziel vor: Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 1 DSGVO). Den Weg, wie dieser Schutz erreicht werden soll, wird hingegen nicht genau beschrieben. Wie auch?! Das Gesetz zielt auf alle datenschutzrechtlich verantwortlichen Stellen gleichermaßen ab, unabhängig von Größe, Branche, Organisationsform, Mitarbeiteranzahl oder Umsatz. Positiv ist dabei, dass jedes Unternehmen, also auch jede Anwaltskanzlei, ihren eigenen, individuellen Weg finden kann – allerdings auch finden muss. Aber – und das ist die schlechte Nachricht: Keiner kann zum jetzigen Zeitpunkt genau sagen, wie verschiedene Details in der Praxis genau auszusehen und abzulaufen haben.
Hinweis:
Es gibt mittlerweile, etwa ein halbes Jahr nach Wirksamwerden der DSGVO, diverse Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden und anderen Institutionen auf dem Sektor des Datenschutzes. Primär ist dabei wohl auf die insgesamt 19 sog. Orientierungshilfen abzustellen, welche von der Datenschutzkonferenz auf ihrer Website ( www.datenschutzkonferenz-online.de) zum Download bereitgestellt werden.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Nach eigenen Angaben hat sie die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Ihre Beschlüsse, Orientierungshilfen, Kurzpapiere etc. sind kostenfrei für jedermann einsehbar. Aber auch darin finden sich natürlich nicht für alle Praxisprobleme abschließende Lösungen und im Zweifel haben die zuständigen Gerichte das "letzte Wort".