Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 9. Aufl. 2019, C.H.Beck, 734 S., 59 EUR
Den zu Recht als "zweite Miete" bezeichneten Betriebs- und Heizkosten kommt gerade infolge der immer weiter steigenden Kosten und der Rechtsprechungsflut große Bedeutung zu. Hilfreich ist es ein Werk zur Hand zu haben, um die in der Praxis auftauchenden Fragen verlässlich zu beantworten. Gegründet wurde das Werk von Langenberg. Seit der 9. Auflage wird es von Zehelein allein fortgeführt. Das hohe Niveau der Vorauflagen prägt auch die Neuauflage. Die besonderen Stärken des Buchs liegen in der Detailvielfalt, der umfassenden Darstellung der Rechtsprechung und Literatur und dem Praxisbezug. Dies zeigt sich auch besonders bei der Erläuterung des Begriffs der Betriebskosten, die breiten Raum im Buch einnimmt und auf über 100 Seiten dargestellt ist. In die Ausführungen zur Umlage der Betriebskosten, zur Vorauszahlungsvereinbarung und zur Abrechnung fließt viel von der praktischen Erfahrung aus der früheren mietrichterlichen Tätigkeit von Langenberg und seit der 8. Auflage auch von Zehelein ein. Dem Betriebskostenprozess ist ein eigenes Kapitel gewidmet mit hervorragenden Klagemustern. Hieraus zieht die Anwaltschaft großen Nutzen. Gerade beim Betriebskostenrecht finden sich viele Schnittstellen zum WEG-Recht, da die Vermietung von Eigentumswohnungen einen Großteil der Vermietungsfälle ausmacht. Auch die hieraus resultierenden Probleme werden umfassend dargestellt. Thematische Schwerpunkte sind die massive Einschränkung der formellen Voraussetzungen der Betriebskostenabrechnung, verbunden mit der Ausweitung der Einwendungserfordernisse nach § 556 Abs. 3, S. 5 BGB, die "Schätzung" beim Umlageschlüssel und das für die Praxis bedeutsame, aber auch unerfreuliche Thema der Wartungskosten. Absehbar ist, dass dem Outsourcing von Betriebskostenleistungen in Zukunft immer mehr Bedeutung zukommen wird, gerade bei der Gewerberaummiete. Hier liefert das Buch wichtige Hinweise und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Berücksichtigt wird, dass die Heizkostenverordnung richtlinienumsetzendes Recht ist und die Gerichte daran gebunden sind, so dass kein Gericht an der richtlinienkonformen Auslegung vorbeikommt. Das Buch gehört auf den Schreibtisch eines jeden mit Betriebs- und Heizkostenproblemen befassten Anwalts, die Übersichtlichkeit und klare Gliederung erleichtern die Arbeit.
RAin und FAin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Annegret Harz, München