Berlit, Markenrecht, 11. Aufl. 2019, C.H.Beck, 419 S., 59 EUR
Die aktualisierte Auflage des markenrechtlichen Standardwerks von Berlit bringt das Werk insbesondere auf den Stand des mit Wirkung zum 14.1.2019 in Kraft getretenen Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG). Das MaMoG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 vom 16.12.2015 (MarkenrechtsRL). Die MarkenrechtsRL hat die Modernisierung des europäischen Markensystems zum Ziel. Das MaMoG führte zu Änderungen im Bereich der Schutzfähigkeit von Marken. Ferner ergaben sich Änderungen bei der Berechnung der Schutzdauer von Marken. Darüber hinaus erfolgten Änderungen im Bereich des Widerspruchsverfahrens (§ 42 Abs. 1, 3, 4; § 43 MarkenG) sowie des Verfalls- (§ 49 MarkenG) und des Nichtigkeitsverfahrens (§§ 50 ff. MarkenG). Im Bereich der Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren sind die Änderungen jedoch lediglich verfahrensrechtlicher Natur. Darüber hinaus wurde die Gewährleistungsmarke (§§ 106a ff. MarkenG) neu eingeführt. Berlit beschäftigt sich in 15 Kapiteln mit dem deutschen und europäischen Markenrecht. Hierbei nehmen die Kapitel zu den absoluten Schutzhindernissen (Kap. 4), zu den Löschungsansprüchen, Nichtigkeit, Verfall (Kap. 5) sowie zu den Ansprüchen gegen den Verletzer einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung (Kap. 6) aufgrund ihrer Detailtiefe einen besonderen Raum ein. Ferner beschäftigt sich Berlit mit dem Schutz geschäftlicher Bezeichnungen (Kap. 3), mit der Erschöpfung des Markenrechts (Kap. 8), dem Benutzungszwang (Kap. 9), der Schutzdauer (Kap. 12) und der Unionsmarke (Kap. 15). Der Praktiker enthält bei Lektüre dieses Sachbuchs einen umfassenden und vor dem Hintergrund des MaMoG einen aktuellen Überblick über die Gesetzes- und Rechtsprechungslage im Markenrecht. Ihm ist es möglich, kurzfristig einen kompakten Überblick über die Regelungsinhalte der einzelnen Kapitel zu erlangen und, im Bedarfsfall, unter Nutzung der Angaben im Fundstellenverzeichnis, eine vertiefte Analyse der Rechtsprechung durchzuführen. Die 11. Auflage stellt damit ein optimales Hilfsmittel für den Praktiker dar, um kurzfristig markenrechtliche Anfragen seiner Mandanten beantworten oder zumindest kurzfristig einen schnellen und umfassenden Zugang zu den relevanten Thematiken erhalten zu können.
RA Guido Vierkötter, LL.M., Neunkirchen-Seelscheid
Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2019, C.H.Beck, 2927 S., 299 EUR
Die aktualisierte 4. Auflage des etablierten Werks von Spindler/Schuster zu dem "Recht der elektronischen Medien" berücksichtigt insbesondere die durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25.5.2018 eingetretene neue Rechtslage sowie die seit der Vorauflage (2015) erfolgten Rechtsprechungsentwicklungen in den übrigen Rechtsbereichen. Der Spindler/Schuster nimmt als gesetzesübergreifender Kommentar eine besondere Stellung ein und hat sich seit seiner ersten Auflage (2008) zu einem der führenden Kommentare im Bereich des Medienrechts entwickelt. In 13 Teilen finden sich von Praktikern erstellte Kommentierungen zu gesetzlichen Regelungen, die sich entweder mit elektronischen Medien beschäftigen oder hierauf Auswirkungen haben. Einige Teile beinhalten eine fast vollständige Kommentierung des jeweiligen Gesetzes, z.B. umfasst Teil 8 eine detaillierte Kommentierung der Normen des RStV, Teil 10 eine solche der TKG-Normen und Teil 12 eine Kommentierung der Normen des UrhG. Die Mehrzahl der Teile umfasst eine medien-relevante Auswahl der Normen des betroffenen Gesetzes sowie deren Kommentierung. In Teil 2 werden relevante Regelungen des BGB kommentiert, u.a. §§ 12-14, 119-123, 126-127, 156, 305-312k, 355-356, 357, 823, 1004. Dies sind insbesondere die Regelungen betreffend AGB sowie betreffend Verbraucherverträge, hierbei insbesondere Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr sowie das bei solchen Verträgen bestehende Widerrufsrecht. Diese Ausführungen werden im Teil 4 durch die umfangreichen Kommentierungen der Art. 246a-246c EGBGB, auf die in §§ 312d, 312i BGB verwiesen wird, ergänzt. Neu in das Werk aufgenommen sind die Ausführungen zu den neuen Regelungen der DSGVO (Teil 3), wobei die Ausführungen zu den Rechten der betroffenen Personen (Art. 12 ff.), zu den Allgemeinen Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern (Art. 24 ff.) und zu den Rechtsbehelfen, Sanktionen sowie der Haftung (Art. 77) hervorzuheben sind. Teil 6 beinhaltet eine Kommentierung der medien-relevanten Regelungen des MarkenG (u.a. §§ 3-6, 8, 14, 15, 20-27, 30). Diese Normen regeln u.a. die als Marke schutzfähigen Zeichen, die absoluten Schutzhindernisse, die ausschließlichen Rechte der Markeninhaber, Verjährungs- und Verwirkungsaspekte sowie Rechtsübergänge und Lizenzen. In Teil 9 finden sich Ausführungen u.a. zu §§ 202a-202d StGB betreffend Ausspähen und Abfangen von Daten sowie Datenhehlerei, §§ 263, 263a StGB betreffend (Computer-)Betrug sowie §§ 303a, 303b StGB betreffend Datenveränderung und Computersabotage. Die Kommentierung des TMG (Teil 11) beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den aus §§ 5, 6 resultierenden Informationspflichten und den Regelungen zur Verant...