Nach Art. 16 DSGVO hat die betroffene Person das Recht vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unrichtig sind Daten dann, wenn sie in Widerspruch mit der Wirklichkeit stehen und damit nicht der objektiven Sachlage entsprechen. Beispiel: falsch geschriebener Name, unzutreffende Adresse, falsches Geburtsdatum.

Gegenstand der Berichtigung können aber nur Tatsachen und keine Meinungsäußerungen sein.

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