Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 13.10.2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes veröffentlicht.
Der Entwurf setzt zwei EU-Richtlinien (die sog. DSM-Richtlinie [EU 2019/790] und die sog. Online-SatCab-Richtlinie [EU 2019/789]) in deutsches Recht um. Bereits im Januar und Juni dieses Jahres hatte das BMJV Diskussionsentwürfe für ein Erstes und ein Zweites Umsetzungsgesetz veröffentlicht. Der Gesamt-Referentenentwurf führt nun beide Diskussionsentwürfe zusammen. Er regelt u.a.:
- die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen im Internet,
- gesetzliche Erlaubnisse für das sog. Text- und Data-Mining und den grenzüberschreitenden Unterricht,
- die kollektive Lizenzvergabe,
- das Presseverleger-Leistungsschutzrecht,
- Reproduktionen von gemeinfreien visuellen Werken,
- zahlreiche weitere Änderungen im UrhG und im VGG, z.B. eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis für Karikaturen und Parodien.
Obwohl die Frist zur Stellungnahme durch Verbände und Experten noch läuft, haben sich die Verleger bereits besorgt über den neuen Entwurf geäußert. In einer gemeinsamen Presseerklärung erklärten der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Mitte Oktober, durch den neuen Entwurf werde den Presseverlagen wie auch den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen entzogen.
"Große Digitalplattformen wie Google und Facebook dürften danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen", erläuterten die Sprecherinnen der Verbände. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch laufe hingegen ins Leere.
Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bewege sich der innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmte Referentenentwurf zwar in Richtung einer 1:1-Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie, führten VDZ und BDZV weiter aus. Das sei im Prinzip begrüßenswert. Allerdings bleibe der deutsche Referentenentwurf hinter den dort gefassten Regelungen zurück, sodass aus Sicht der Verbände auch hier nachgebessert werden müsse.
VDZ und BDZV kündigten an, innerhalb der gesetzten Frist noch eine gesonderte Stellungnahme an das Ministerium zu dem Referentenentwurf abzugeben.
[Quellen: BMJV/VDZ/BDZV]