10.1 Kaulartz/Braegelmann, Rechtshandbuch Artificial Intelligence and Machine Learning, 1. Aufl. 2020, C.H. Beck, 699 S., 169 EUR
Mit 15 Kapiteln auf knapp 700 Seiten bekommt man beim Erwerb des "Rechtshandbuchs Artificial Intelligence und Machine Learning" schon einiges für sein Geld. Das bezieht sich nicht nur auf den reinen Umfang, sondern auch auf die gut strukturierten und nachvollziehbar dargestellten Inhalte. Das Spektrum reicht hier von einer Einführung mit der Geschichte der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie Definitionsversuchen in diesem Bereich über die diversen technischen Grundlagen, dem Haftungs-, Vertrags-, Immaterialgüter-, Datenschutz-, Verbraucherschutz-, Arbeits- und Strafrecht bis hin zu Fragen der Aufsicht, Regulierung und Streitbeilegung. Auch das Thema Legal-Tech, also automatisierte Rechtsdienstleistungen, kommt nicht zu kurz. Fragt man Technologieexperten, werden Machine Learning, KI oder Robotik in den kommenden Jahren prägend und bald schon nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken sein. In diesem Werk werden die einschlägigen juristischen Hintergründe ebenso ausführlich beleuchtet wie die technischen Aspekte. Denn ohne ein technisches Verständnis der Grundlagen hat man keine Chance, die rechtliche Seite zu verstehen. Dabei hilft hier die übersichtliche Darstellung der praxisrelevanten Rechtsfragen. Gibt es eine digitale Rechtspersönlichkeit? Und wenn ja, wie können mit ihr Verträge geschlossen werden? Wer haftet wann für welche KI-Fehler? Wie sieht es mit der Produkthaftung aus? Sind mittels KI erschaffene Werke schutzfähig i.S.d. Urheberrechts? Wie können KI-Systeme datenschutzrechtlich korrekt mit Daten "gefüttert" werden? In diesem Rechtshandbuch finden sich Antworten auf diese Fragen und noch so einiges mehr. Man darf hier keine Vorlagen oder Musterformulierungen erwarten, dafür jedoch jeweils ein Fazit sowie einen Ausblick am Ende der jeweiligen Abschnitte. Auch die eine oder andere Checkliste hat Einzug in das Werk gefunden. Zudem wird der Fließtext an manchen Stellen durch Schaubilder oder auch wertvolle Praxishinweise unterbrochen, was der Lesbarkeit insgesamt zugutekommt. Unter dem Strich stellt dieses Werk ein wichtiges Hilfsmittel für jeden Praktiker in diesem zukunftsträchtigen Bereich dar.
RA Michael Rohrlich, Würselen
10.2 Lübbig, Rhetorik für Plädoyer und forensischen Streit. Mit Schopenhauer im Gerichtssaal, 1. Aufl. 2020, C.H. Beck, 165 S., 39 EUR
Der Titel, insb. der Untertitel, lässt Unterhaltsames vermuten, denn sofort denkt man an Schopenhauers berühmtes Brevier "Die Kunst, Recht zu behalten", das wohl jedem Juristen schon einmal untergekommen ist. Juristen können einen solchen Titel nur humoristisch verstehen, denn unsere gesamte Rechtsauffassung gründet ja auf der Vorstellung, dass derjenige Recht bekommt, welcher die besseren Argumente hat, nicht derjenige, der sie besser vortragen kann. Tatsächlich nimmt Thomas Lübbig Schopenhauers 38 Kunstregeln, die ja nicht nur für Juristen geschrieben wurden, mit in den Gerichtssaal, um zu sehen, wie sie sich dort bewähren. Zuvor führt er sehr schön aus, dass in den angelsächsischen und französischen Gerichtssälen die Rhetorik einen ganz anderen Stellenwert hat als in unseren. Obwohl auch die deutschen Prozessordnungen das Mündlichkeitsprinzip vorschreiben, werden die weitaus meisten Verhandlungen in sehr nüchternem Ton geführt. Ein allzu dramatischer anwaltlicher Auftritt kann da schnell unfreiwillig komisch wirken. Es wäre aber zu kurz gedacht, die mündliche Verhandlung für den einzigen Ort zu halten, an dem Rhetorik eine Rolle spielt. Überaus instruktiv sind Lübbigs Ausführungen zum richterlichen Vorverständnis als Schlüssel zur Lösung von Zweifelsfragen. Hier analysiert er einige Aspekte richterlicher Rhetorik, die sich bis in höchstrichterliche Urteilsbegründungen hinein nachweisen lässt. Das Ideal wäre ein anderes, aber in jeder Argumentationskette tun sich früher oder später Risse auf. Spätestens dann kann es helfen, sich mit den 38 Handreichungen Schopenhauers zu befassen. Seine rhetorischen Empfehlungen sind keineswegs unbekannt. Wer im Führen von Streitgesprächen geübt ist, kennt sie mehr oder weniger, wird sie aber vermutlich noch nie so genau analysiert haben. Lübbigs Buch ist ein vergnüglicher Streifzug v.a. durch jene Gefilde, in denen sich die Juristerei einen überzeugenderen Anstrich geben will, als er ihr zukäme. Anschauungsmaterial präsentiert er reichlich.
RA Georg Oswald, München
10.3 Schmidt (Hrsg.), COVID-19 – Rechtsfragen zur Corona-Krise, 1. Aufl. Mai 2020, C.H. Beck, 717 S. (2. Aufl. Sept. 2020, C.H. Beck, 730 S.), 49 EUR
Die Corona-Pandemie traf uns alle unerwartet und in so unterschiedlicher und weitreichender Art, dass nahezu jeder Lebensbereich direkt oder durch Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie indirekt betroffen wurde. Das Buch bietet zu den Bereichen allgemeine Leistungsstörungen, Kreditrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Heimrecht, Bauvertragsrecht, Reiserecht, Vereins- und Genossenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Sport, Privatversicherungsrecht, Transportrecht, Zivilverfahrensfragen, Sanierungs- und Insolvenzrecht, Vergabe- und EU-Beihilfenrecht, Öffentliches Recht, Entschädigungsansprüche sowie Straf- und Strafprozessrecht einen ersten Überblick zur rechtlichen Einordnung und den getroffenen Vorgehensweisen. Sämtliche Kapitel wurden von renommierten Richtern, Hochschullehrern und Re...