3.1 Hauß, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien (FamRZ-Buch 21), 6., völlig neu bearb. Aufl. 2020, Gieseking Verlag, 374 S., 49 EUR
In der anwaltlichen Praxis hat der Elternunterhalt weniger Bedeutung in streitigen gerichtlichen Verfahren als in der anwaltlichen Beratung eines Mandanten oder einer Mandantin, die vom Sozialamt auf Unterhalt für einen im Pflegeheim lebenden Elternteil in Anspruch genommen werden soll. Bei der praktischen Behandlung des Elternunterhalts hat sich durch das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Angehörigenentlastungsgesetz eine wesentliche Veränderung ergeben, indem der Anspruchsübergang auf die Sozialhilfeträger für seitdem entstandene Anspruche auf Elternunterhalt erheblich eingeschränkt worden ist. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII geht nur bei Überschreiten eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 EUR der Unterhaltsanspruch des im Pflegeheim lebenden Elternteils auf das Sozialamt über. Diese Übergangssperre gilt allerdings nicht für Ansprüche, die vor dem 1.1.2020 entstanden sind. Der Autor des Werks stand daher vor der Aufgabe, sowohl für die Altfälle noch die alte Rechtslage darzustellen als auch die neue Rechtslage zu erörtern, zu der es naturgemäß noch wenige Veröffentlichungen in der Literatur und schon gar keine Gerichtsentscheidungen gibt. Und diese Aufgabe hat er vortrefflich gelöst. So stellt Hauß auch klar, dass die Selbstbehaltssätze für den Elternunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle angehoben werden müssen, und nennt konkrete Zahlen, nämlich 5.000 EUR bis 5.500 EUR. Er befasst sich auch mit den Auskunftsansprüchen des Sozialleistungsträgers gegen das Kind und macht deutlich, dass aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Sozialleistungsträger keinen laufenden Elternunterhalt mehr geltend machen kann, weil es für den Anspruchsübergang nicht auf eine Prognose des Einkommens, sondern auf das Einkommen des gesamten Vorjahrs ankommt, das erst rückwirkend im Folgejahr festgestellt werden kann. Die Handschrift des Autors als gerade auch in der Auseinandersetzung mit den Sozialämtern erfahrenem Praktiker erkennt man besonders gut an den zahlreichen in das Werk eingearbeiteten Praxistipps und der Arbeitserleichterung dienenden Berechnungsbeispielen. Das Buch ist für die Bearbeitung des Elternunterhalts eine Pflichtlektüre!
Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender RiAG a.D., Gelsenkirchen
3.2 Heilmann (Hrsg.), Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2., überarb. Aufl. 2020, Reguvis Fachmedien, 1.662 S., 89 EUR
Das Buch, das mit seiner ersten Auflage durch eine zusammenfassende Darstellung aller praxisrelevanten Regelungen des Kindschaftsrechts eine Lücke in der familienrechtlichen Literatur geschlossen hat, ist nunmehr in zweiter Auflage erschienen. Gesetzliche Neuregelungen wie z.B. zu den Kinderehen, zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern und freiheitsentziehenden Maßnahmen haben die Neuauflage erforderlich gemacht. Die 1.662 Seiten umfassende Neuauflage zeichnet sich als Praxiskommentar durch eine gut lesbare Kommentierung mit einem bewussten Verzicht auf eine vertiefende wissenschaftliche Aufarbeitung aus und ist daher auch nicht mit einem umfangreichen Fußnotenapparat überladen. Bearbeitet werden die maßgeblichen Normen des BGB, des FamFG, des GVG, des RPflG, des SGB VIII sowie die praxisrelevanten Normen der Brüssel IIa-VO, des Haager Kindesentführungsabkommens (HKÜ), des Europäischen Sorgerechtsabkommens (ESÜ), des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ), des EGBGB und des Internationalen Familienverfahrensgesetzes (IntFamRVG). In der aktuellen Praxis, in der Verfahren mit grenzübergreifendem Bezug immer häufiger werden, ist eine solche Kommentierung der maßgeblichen Normen zusammengefasst in einem Buch besonders wertvoll. Zahlreiche Arbeitshilfen und Checklisten, die in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt sind, erleichtern den Zugang zu den manchmal etwas unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen – so z.B. bei §§ 1671 BGB, 1797 BGB, §§ 51 und 52 FamFG. Die Darstellung des Textes ist gut strukturiert; die wichtigen Schlagworte sind in Fettdruck hervorgehoben. Nicht unerwähnt bleiben soll das sehr übersichtlich strukturierte Stichwortverzeichnis – leider nicht bei jedem Fachbuch eine Selbstverständlichkeit. Nützlich ist dieses Buch aber nicht nur für Richter oder Rechtspfleger in den Familiengerichten, sondern auch für den Verfahrensbeistand, Vormund oder Pfleger, Mitarbeiter im Jugendamt und in Beratungsstellen und selbstverständlich auch in der anwaltlichen Beratungspraxis.
Dr. Wolfram Viefhues, weiterer Aufsicht führender RiAG a.D., Gelsenkirchen
3.3 Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht. Scheidung, Unterhalt, Verfahren. Kommentar, 7., überarb. und erweiterte Aufl. 2020, C.H. Beck, 2.892 S., 199 EUR
Zum Standardwerkzeug der Praktikerin und des Praktikers im Familienrecht gehört unbestreitbar das jetzt in 7. Auflage neu im Beck-Verlag erschienene Werk von Johannsen/Henrich/Althammer "Familienrecht". Der in der Werbung des Verlags benutzte Slogan "Die Krönung im Familienrecht" ist sicherlich nicht unangebracht, wie schon die Häufigkeit der Zitierungen dieses Buches in Entscheidungen des BGH oder der Obergerichte zeigt. Der Kommentar erläutert gesetzesübergreifend die wichtigsten praxisrelevanten Bereiche des Familien- und Familienverfahrensrechts beginnend bei den familienrechtlichen Regelungen des BGB über das VersAusglG bis hin zum FamFG. Auch das GewSchG und die relev...