1 Bundesrat billigt letzte Vorhaben dieser Legislaturperiode
In seiner 1008. Sitzung Mitte Oktober hat der Bundesrat noch vielen neuen Vorhaben der bisherigen Regierungskoalition zugestimmt, darunter auch der Änderung des Bußgeldkatalogs und der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze.
Der Vollzug der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung musste im vergangenen Jahr 2020 ausgesetzt werden, weil die Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte und damit ein klarer Verstoß gegen das sog. Zitiergebot vorlag, demzufolge jede Verordnung ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben muss. Daher gingen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz dann aber einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun neu formuliert hat.
Die jetzige Verordnung bestätigt große Teile der ursprünglichen Novelle. Statt der damals geplanten Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr höhere Geldbußen vorgesehen. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse z.B. auf der Autobahn und zahlreichen Bußgelderhöhungen zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs. Der neue Bußgeldkatalog ist nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 9.11.2021 in Kraft getreten.
Die Länderkammer hat außerdem dem Vorhaben der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzuheben. Ab Januar 2022 erhalten alleinstehende Erwachsene 449 EUR im Monat – 3 EUR mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 EUR. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 EUR. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird im ersten Schulhalbjahr mit 104 EUR und im zweiten Schulhalbjahr mit 52 EUR berücksichtigt.
[Quelle: Bundesrat]
2 Bundesverfassungsgericht feiert 70. Geburtstag
Am 28.9.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen runden Geburtstag gefeiert. Im September 1951 – vor 70 Jahren – wurde das höchste deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe in Anwesenheit von Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer mit einem Festakt feierlich eröffnet.
Das Gericht wurde nach den Erfahrungen der NS-Zeit gegründet, um über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu wachen. Das BVerfG ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Darum untersteht es auch – anders als die Fachgerichte – nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident bzw. die Vizepräsidentin. Jeder Senat hat eigene, genau definierte Zuständigkeiten, entscheidet aber immer als „das Bundesverfassungsgericht”.
Die Arbeitsbelastung des BVerfG ist mittlerweile sehr hoch. Jährlich gehen v.a. über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, wurden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden v.a. die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99 % der Verfahren.
Ausgerechnet im Jubiläumsjahr kann das Gericht seine Türen pandemiebedingt nicht für interessierte Besucher öffnen. Stattdessen hat das Gericht einen Weg gewählt, um einen virtuellen Zugang zu eröffnen: Auf seiner Webseite www.bundesverfassungsgericht.de finden sich u.a. mehrere Videos, auf denen die Bürger das Gericht von innen erleben können. Sie erfahren, wie Beschlüsse und Urteile vorbereitet werden, lernen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Richterinnen und Richter des Gerichts kennen und erhalten besondere Einblicke in die Räumlichkeiten des Gerichts in Karlsruhe. Auch werden ausgewählte Berichte von ARD und ZDF über bedeutende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der letzten 70 Jahre präsentiert. Die Formate reichen von originalen Filmaufnahmen zur Gründung des Gerichts im Jahr 1951 bis zu einem aktuellen Beitrag über den Beschluss des Ersten Senats zum Klimaschutz im Jahre 2021. Alle Filme sind auch auf dem YouTube-Kanal des Bundesverfassungsgerichts zu sehen.
[Quelle: BVerfG]
3 Verlängerung der Überbrückungs- und Neustarthilfe
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Antragstellung für die Verlängerung der „Überbrückungshilfe III plus” sowie für die „Neustarthilfe plus” ab sofort möglich ist. Die entsprechenden Anträge könnten noch bis zum Jahresende 2021 gestellt werden. Dies habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitgeteilt.
Antragsberechtigt für die „Überbrückungshilfe III plus” sind von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte, zu denen u.a. Rechtsanwälte zählen, über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen; die Anmeldung dort ist mit der beA-Karte möglich. Unternehmen, die bereits für das dritte Quartal Überbrückungshilfe erhalten haben, können die Förderung für das vierte Quartal über einen Änderungsantrag beantragen. Bei Erstanträgen sind auch Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 EUR m...