Die vom Deutschen Anwaltverlag herausgegebenen Kostentafeln sind bereits in 35. Auflage erschienen. Die Neuauflage, die einen Rechtsstand vom 1.4.2021 hat, enthält zunächst einmal eine alphabetisch geordnete Schnellübersicht der Anwaltsgebühren und -auslagen, in der auf den jeweiligen einschlägigen Gesetzestext hingewiesen wird. Im Anschluss hieran ist der Gesetzestext des VV RVG abgedruckt. Dem schließen sich die wichtigsten Tabellen für alle praktisch relevanten Gebührensätze und Kostenarten an. So finden sich z.B. im Anschluss an den Abdruck des VV RVG die Tabellen für die Anwaltsgebühren nach § 13 RVG mit 14 Gebührensätzen zwischen 0,1 und 1,1 bis zu einem Gegenstandswert von 5 Mio. EUR sowie im Anschluss hieran in einer zweiten Tabelle weitere 13 Gebührensätze von 1,2 bis 2,6 ebenfalls bis zu einem Wert von 5 Mio. EUR. Durch diese Aufteilung wird erreicht, dass man die meisten in einer Angelegenheit angefallenen Anwaltsgebühren einer einzigen Tabelle entnehmen kann, ohne umblättern zu müssen. Neben den Gebührentabellen enthält das Werk auch weitere wichtige Tabellen wie etwa unter Nr. 9 die wichtigsten Anwaltsgebühren in familiengerichtlichen Verfahren und unter Nr. 10 die wichtigsten Gegenstandswerte in diesen Verfahren. Vergleichbar finden sich unter den Nrn. 11 ff. die Gesetzestexte und die Gebührentabellen zum GKG und FamGKG. Ferner sind in das Werk ausführliche Tabellen zu den Gebühren nach § 34 GNotKG aufgenommen worden. Nr. 17 enthält eine alphabetische Aufstellung der wichtigsten Gebühren und Auslagen des Notars. Unter Nr. 21 ist die Gebührentabelle B zu § 34 GNotKG abgedruckt, die 10 Gebührensätze von 0,1 bis 3,0 bis zum Verfahrenshöchstwert (s. § 25 Abs. 2 GNotKG) von 60 Mio. EUR enthält. Die im Anschluss dran abgedruckte Tabelle A enthält 8 weitere Gebührensätze von 0,25 bis 4,0, berechnet bis zu dem hierfür maßgeblichen Höchstwert von 30 Mio. EUR. Unter Nr. 25 ist das GvKostG nebst KV, unter Nr. 26 das JVEG nebst Anlagen und unter Nr. 27 das JVKostG nebst seinem KV abgedruckt. Dem folgen die Kosten in berufsgerichtlichen Verfahren unter Nr. 28. Neben den für die Abrechnung von Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten erforderlichen Gebührentabellen enthält das Werk auch weitere wichtige Tabellen. Beispielhaft sei hier auf die unter Nr. 29 und 30 abgeduckten Zinstabellen und die Fundstellen für die einzelne Streitwertkataloge verwiesen.
Fazit: Die Kostentafeln sind ein ausnehmend praxisgerechtes Hilfsmittel für Anwälte und Notare und ihre Mitarbeiter, aber auch für die Gerichte. Der Abdruck der wichtigsten Tabellen und Gesetzestexte in einem einzigen Werk erspart die sonst oft zeitaufwendige Suche in verschiedenen Büchern. Erfreulich ist auch der Umstand, dass der angemessene Kaufpreis gegenüber der Vorauflage nicht angehoben wurde.
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin