In dem bereits in 35. Auflage erschienenen Standardwerk zur Gebührenabrechnung aus der Hand von RA Georg Patzelt sind alle Änderungen der Kostengesetze durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) berücksichtigt. Dabei sind die einzelnen Gebührentabellen praxisgerecht gestaltet. Die Besonderheit bei den Schwarzwälder Gebührentabellen ist der Umstand, dass der Leser an einer Stelle gebündelt alle in der Praxis wichtigen Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten einschließlich der Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids findet. Dank der übersichtlichen Darstellung des Gesamtbetrages der nach dem jeweiligen Gegenstandswert berechneten Anwaltsgebühren, nebst Postentgeltpauschale und Umsatzsteuer kann mit einem Blick festgestellt werden, wie hoch der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ist. Selbstverständlich sind alle Gebührentabellen und sonstigen Übersichten auf dem aktuellen Stand, u.a. die Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG (einschließlich der Gerichtskosten der I. Instanz gem. Nrn. 1210, 1211 GKG KV und der Kosten des Mahnbescheids- und des Vollstreckungsbescheids), die Rechtsanwaltsgebühren nach § 49 RVG (PKH und VKH), PKH und VKH – Einsatz von Einkommen und Vermögen gem. § 115 ZPO (wichtig für die Prüfung, ob bei PKH/VKH – Mandaten Wahlanwaltskosten von der Staatskasse für den Rechtsanwalt einzuziehen sind), die Beratungshilfe einschließlich der Gebühren für die Tätigkeit bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen, die Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen gem. § 3 RVG Betragsrahmengebühren anfallen, die Gebühren in familienrechtlichen Angelegenheiten, die wichtigsten Gegenstandswerte in familienrechtlichen Angelegenheiten, die Gebühren nach § 34 GNotKG (ausführliche Tabellen A und B für Notare und Gerichte mit 10 bzw. 8 Gebührensätzen), die Postentgeltpauschale nach Nr. 7000 VV RVG, die Übersicht zur Berechnung der Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV RVG sowie schließlich eine Übersicht zur Berechnung der Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG. Abgerundet wird das Werk durch eine aktualisierte Schnellübersicht zu den wesentlichen Gebühren- und Auslagentatbeständen des RVG. Fazit: Die Schwarzwälder Gebührentabellen sind ein unerlässliches Hilfsmittel für Rechtsanwälte und Notare und ihre Mitarbeiter.
VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin