Das Handbuch Filmrecht ist in der 6. Auflage erschienen, rund zehn Jahre nach der Vorauflage. Das Autorenteam hatte neben den in diesem Zeitraum eingetretenen technischen und rechtlichen Veränderungen auch auf die Folgen der Corona-Pandemie einzugehen, die für die Filmbranche erhebliche, insb. wirtschaftliche Folgen hervorgerufen hat. Eine umfassende Herausforderung, die minutiös und hervorragend dargestellt bewältigt wurde. Das Handbuch Filmrecht ist ein umfassendes Werk zum Filmrecht und allen damit einhergehenden Fragestellungen. Der grundlegende Ansatz des Werks wurde beibehalten und weiterentwickelt, soweit dies erforderlich war. Neue Marktgegebenheiten wie die steigende Nutzung von Video-on-Demand (VoD), Änderungen der Filmförderung oder die grundlegenden datenschutzrechtlichen Veränderungen wurden dabei berücksichtigt. In 14 Teilen werden Fragen zu Medienfreiheit, Rechte am Film sowie an den erforderlichen Vertragswerken, Finanzierung und Verwertung des Filmwerks, Urheber-, Arbeits- und Verfahrensrechten, Besicherung, Insolvenz und Zwangsvollstreckung, Bilanz- und Steuerrecht ebenso wie Compliancefragen und Neuregelungen in Folge der Corona-Krise besprochen. Eigene Teile gibt es für Aspekte des Filmrechts in Österreich und der Schweiz. Innerhalb dieser groben Einteilung gliedern sich die Themen in einzelnen Abschnitten und Unterabschnitten mit letztlich 351 Kapiteln. Jeder zum Filmschaffen relevante Aspekt ist hier zu finden – angefangen von unterschiedlichen strafrechtlichen Aspekten bei der Herstellung, über den Jugendschutz, Senderechte und Verwertungsgesellschaften bis hin zu Titelschutz, Filmförderung und Kinobetrieb. Es ist beeindruckend, wie umfangreich und minutiös die rechtlichen Bezüge im Entstehungs- und Verwertungsprozess eines Films aufgearbeitet werden. Die feine Kapiteleinteilung ermöglicht den präzisen Zugriff auf die benötigte Fragestellung und macht diesen Steinbruch des Filmrechtswissens zu einem Juwel in der Problem-/Falllösung.
Das Werk ist ein Muss für Anwälte mit Mandanten aus der Film- und Kunstbranche. Es bietet aber auch dem Allgemeinanwalt eine effiziente und verlässliche Hilfestellung. Fragen zum Persönlichkeitsrecht, Zitiermöglichkeiten aus Filmen oder dem Schutz und der Verwertung eigener Werke werden durch die technischen Möglichkeiten der Filmherstellung mit Kamera, Handy und Computer für eine stetig wachsenden Anzahl von Hobbyfilmschaffenden, Hobbyautoren und Musikern relevant. Was ist erlaubt und machbar und wo bestehen Grenzen bei einem Filmprojekt? Mit dem Werk lassen sich viele dieser Fragen rasch und zielsicher beantworten. Die umfangreichen Teile 4 (Die Finanzierung des Filmwerks) und 10 (Bilanz- und Steuerrecht) machen das Werk auch für Bilanzprüfer, Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht zu einer lohnenden Lektüre.
Fazit: Dieses Standardwerk setzt sowohl zum Thema Filmrecht als auch in der Art und Weise der Aufbereitung und Darstellung eines so komplexen Themenbereichs Maßstäbe. Das Handbuch Filmrecht ist ein Meisterwerk.
RA André Naumann, Bornheim