Das Stiftungsrecht ist bislang im BGB und in 16 Landesgesetzen der Bundesländer normiert. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. hat eine Reform des Stiftungsrechts angestoßen und nach mehrjährigen Beratungen wurde eine Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet, die zum 1.7.2023 wirksam wird. Darüber hinaus wird zum 1.1.2026 ein Stiftungsregister eingeführt. Das Fachbuch ist von renommierten Experten des Stiftungsrechts verfasst, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband. Besonders hervorzuheben ist, dass alle Autoren und die Herausgeber auf ihre Honorare für die Erstellung dieses Buches zugunsten des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e.V. verzichtet haben, damit dieser möglichst vielen Mitgliedern und den Aufsichtsbehörden das Buch unentgeltlich zur Verfügung stellen kann.
Das vorliegende Werk befasst sich in insgesamt zehn Kapiteln zunächst mit der Reform des Stiftungsrechts. Hintergründe und Ziele der Reform werden gut verständlich dargestellt, z.B. die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts auf Bundesebene. Die folgenden Kapitel beziehen sich auf die Rechtslage ab dem 1.7.2023 bzw. 1.1.2026. Es wird das gesamte Stiftungsrecht aufgegriffen: von Stiftungstypen, Fragen zur Errichtung einer Stiftung, über den Stiftungszweck, das Stiftungsregister und der Stiftungsorganisation, über das Stiftungsvermögen und die Erträge, bis hin zur Stiftungsaufsicht, Satzungs- und Strukturänderungen sowie dem internationalen Stiftungsrecht. Damit umfasst das Werk sämtliche Phasen von den Vorbereitungen einer Stiftung bis hin zu Abläufen in bestehenden Stiftungen. Die Themen sind klar strukturiert dargestellt, sodass man seinen jeweiligen einzelnen Aspekt rasch und zielsicher finden kann.
Von besonderer Bedeutung ist die Darstellung zum neu geschaffenen Stiftungsregister, welches eine Publizitätswirkung besitzen wird und die Vertretungsbescheinigungen entfallen lässt. Die damit verbundenen Änderungen sind für die Praxis besonders wichtig und werden Aufsichtsbehörden und Stiftungsvorständen die Arbeit erleichtern. Konkrete Einzelheiten werden aber erst zur Einführung des Registers feststehen.
Das Buch bietet eine leicht verständliche Erläuterung zum Stiftungsrecht, die auch für den juristischen Laien zugänglich ist. Das gilt sowohl für die Ersteinarbeitung ins Stiftungsrecht als auch für die Information zur Reform. Für die meisten, kleineren Stiftungen mit ehrenamtlichen Vorständen ist die Darstellung eine besondere Hilfe für die Vorbereitung auf die Rechtsänderungen. Das frühzeitige Erscheinen des Werks nimmt den Zeitdruck bei den Stiftungsverantwortlichen und schafft Gelegenheit rechtzeitig wichtige Änderungen, wie z.B. den Namenszusatz „eingetragene Stiftung” (e.S.), oder „eingetragene Verbrauchsstiftung” (e.VS) in Briefbögen und auf Webseiten zu integrieren.
Fazit: Das Werk ist ein besonders wertvoller Helfer zur Vorbereitung auf die anstehenden Rechtsänderungen und für Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Aufsichtsbehörden und Stiftungsvorstände gleichermaßen geeignet. Dieses Buch braucht jede Stiftung.
RA André Naumann, Bornheim