2.1 Martens, Schuldrechtsdigitalisierung, 1. Aufl. 2022, C.H. Beck, 196 S., 35 EUR
Mit dem „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Inhalten und anderer Aspekte des Kaufvertrags” vom 25.6.2021 (BGBl 2021 I 2133) hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/771 vom 20.5.2019 (sog. Warenkauf-Richtlinie) transformiert. Dies führte zu Änderungen im Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff. BGB) und beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB). Ferner hat er mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen” vom 25.6.2021 (BGBl 2021 I 2123) die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/770 (sog. Digitale Inhalte-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Aufgrund dessen wurde u.a. der „Titel 2a – Verträge über digitale Inhalte” (§§ 327 ff. BGB) in das BGB eingefügt. Diese neuen Vorgaben sind seit dem 1.1.2022 in Kraft. Ferner ist am 28.5.2022 das „Gesetz für faire Verbraucherverträge” vom 10.8.2021 (BGBl 2021 I 3433) in Kraft getreten, das der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2161 vom 27.11.2019 (sog. Omnibus-Richtlinie) dient. Dies führte u.a. zu Änderungen der §§ 308, 309, 312 ff. BGB. Die europäischen Normvorgaben sollten der Vereinheitlichung und Modernisierung des europäischen Privatrechts dienen.
Das vorliegende Werk von Martens dient der Erläuterung der Hintergründe der europäischen Gesetzeskodifikationen sowie der Einführung in die Inhalte der neuen nationalen Regelungen. Nach einer Einleitung (Kapitel 1) beschäftigt sich das Kapitel 2 mit den europarechtlichen Hintergründen und dem Gesetzgebungsverfahren. Im Kapitel 3 werden die Änderungen im Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) ausführlich vorgestellt. Der Schwerpunkt findet sich im Kapitel 4 in der sehr detaillierten Darstellung der Vorgaben zu den Verträgen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB), bevor im Kapitel 5 die durch die Vorgaben der Omnibus-Richtlinie erfolgten „weiteren Änderungen des Verbraucherrechtes” vorgestellt werden.
Das Werk richtet sich ausdrücklich an den Praktiker (Rechtsanwalt, Richter, Unternehmens- oder Verbandsjurist etc.), der sich mit den neuen Regelungen beschäftigen möchte und daher an einer auf die praktische Anwendung der neuen Normvorgaben ausgerichteten Darstellung interessiert ist. Vor allem die ausführliche Darstellung zu den Vorgaben der §§ 327 ff. BGB (ca. 110 Seiten) erleichtern es dem Praktiker, sich schnell und anwendungsorientiert in die neue Materie einzuarbeiten.
RA Guido Vierkötter, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), Neunkirchen-Seelscheid
2.2 Staudinger/Artz, Neues Kaufrecht und Verträge über digitale Inhalte, 1. Aufl. 2022, C.H. Beck, 212 S., 35 EUR
Das deutsche Kaufrecht ist zum 1.1.2022 in Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien reformiert worden. Es gibt zahlreiche neue Regelungen, insb. für den Verbrauchsgüterkauf (B2C), aber auch Auswirkungen im B2B-Geschäftsbereich. Unternehmen müssen ihre Verträge, AGB und sonstigen Rechtstexte, auch in Online-Shops, entsprechend überarbeiten. Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen” (BGBl I, S. 2123) ist ein umfangreicher Titel 2a („Verträge über digitale Produkte”, §§ 327 ff. BGB) in das BGB eingefügt worden. Eine weitere gewichtige Änderung betrifft die Neuregelung des Sachmangelbegriffs. Hinzu kommen einige allgemeine Änderungen betreffend Verbrauchsgüterkaufverträge. Übergangsregelungen sind im EGBGB enthalten. Darauf und auf die Thematik der Rückwirkung gehen die Autoren in Rn 2 ausführlich ein.
Das Einführungsbuch von Staudinger/Artz stellt das neue Recht systematisch dar und weist auf Änderungsbedarf in der aktuellen Vertragspraxis hin. Kapitel 1 befasst sich mit den unionsrechtlichen Grundlagen, Kapitel 2 behandelt das neue Kaufrecht. In Kapitel 3 werden die Verbraucherverträge über digitale Produkte und in Kapitel 4 prozessuale und internationale Thematiken behandelt.
Das Einführungswerk von Staudinger/Artz gibt denjenigen, die sich in der täglichen Praxis mit Kaufverträgen und der Bereitstellung digitaler Inhalte befassen, Sicherheit im Umgang mit der neuen Rechtslage, für die es bislang noch keine wegweisende Rechtsprechung gibt. Aber auch diejenigen Personen, z.B. Juristen, Unternehmer, Verbände oder Studierende, die sich erstmals mit der Materie befassen, werden umfassend und anhand einer gelungen strukturellen Darstellung der Reform in das neue Recht eingeführt.
RA und FA für IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg