3.1 Jacob, Unfallversicherung – AUB 2020, 3. Aufl. 2022, Nomos, 536 S., 128 EUR
Die dritte Auflage des Handkommentars von Jacob legt als Ausgangspunkt die Musterbedingungen des GdV aus 2020 zugrunde. Einbezogen werden frühere Musterbedingungen ab den AUB 88.
Der formale Aufbau des Werks ist teilweise unglücklich gestaltet, z.B. ist die Darstellung der unterschiedlichen Bedingungswerke vor den Kommentierungen uneinheitlich. Bei Ziff. 1 werden die AUB 2020, AUB 2014, AUB 2010/2008/99 und AUB 94/88 jeweils mit eigener Überschrift vorangestellt, bei anderen Ziffern fehlen die Bezeichnungen teilweise für das erste dort abgedruckte Bedingungswerk, welches somit in der Luft hängt. Unübersichtlich wird es dann bei Ziff. 2.5, wo das Genesungsgeld in das Kapitel Tagegeld rutscht, was fachlich irritiert. Die Kommentierung befasst sich ausschließlich mit den Musterbedingungen. Aus kartellrechtlichen Gründen gibt es keine Empfehlung mehr für „nicht versicherbare Personen”: Ziff. 4 „Gestrichen”. Dargestellt wird dann die Regelung der AUB 94/88. Die in der Praxis verwendeten Regelungen der Versicherer werden nicht aufgegriffen und auch nicht problematisiert. Ebenso fehlen bei Ziff. 2.8. Ausführungen zu den aktuellen Problemen der Einordnung der Bergungskosten im Gesamtsystem der Leistungsarten, die aktuell bei den Gerichten diskutiert werden und in Regressklagen anhängig sind. Das Thema Covid-19/Corona, in manchen Bedingungswerken bei eingeschlossenen Infektionen zu thematisieren oder der Versicherungsschutz bei Impfungen, wird nicht aufgegriffen. Der Autor benennt es im Vorwort als Aufgabe des Buchs, alle wichtigen Streitthemen der AUB darzustellen und auf den Prüfstand zu stellen. Diese Aufgabe löst er leider nicht.
Jacob zitiert zahlreiche wichtige Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie z.B. zum Zeitpunkt der Invaliditätsfeststellung, und greift auch die Änderungen der AUB auf, so z.B. die in Ziff. 10.3 AUB, wonach in einem Versicherungsfall ein Sonderkündigungsrecht nach „erstmaliger” Leistung besteht. Er kommentiert die Themen und positioniert sich dazu.
Das Buch hat seine Stärken in den Bereichen, bei denen man die Erfahrung Jacobs als Prozessanwalt spürt. Das sind die „großen” Themen wie der Unfallbegriff, die Unfallfiktion und alle Aspekte der Invaliditätsleistung inklusive der Neubemessung und Rückforderung von Leistungen. In Randgebieten wie den Nebenleistungsarten oder zu selten eingreifenden Ausschlusstatbeständen ist die Darstellung eher oberflächlich und reicht für die Einarbeitung in die jeweilige Thematik nicht immer aus.
Der eindeutige Trumpf des Werks war bereits in den Vorauflagen die jeweilige Darstellung zur Darlegungs- und Beweislast. Konsequent wird zu jedem Kapitel eine entsprechende Kommentierung vorgenommen und zahlreiche zu dem Aspekt passende Fundstellen werden benannt, was dem Praktiker einen raschen Zugriff auf diese Informationen ermöglicht und in anderen Kommentierungen so nicht zu finden ist.
Fazit: Der „Jacob” ist für den auf die Unfallversicherung spezialisierten Praktiker ein wichtiger Baustein in der Handbibliothek.
RA André Naumann, Bornheim
3.2 Martin/Reusch/Schimikowski/Wandt, Sachversicherung, 4. Aufl. 2022, C.H. Beck, 1.899 S., 189 EUR
Mit dem „Sachversicherungsrecht” begründete Dr. Anton Martin 1982 ein Standardwerk, das in seiner Qualität ganz besonders heraussticht; mehr als es führende Werke in anderen Rechtsbereichen vermochten. Bis zur 3. Auflage 1992 schrieb er als Alleinautor praxisorientierte, rechtssichere und lösungsorientierte Kommentierungen zu den gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen im Sachversicherungsrecht. Trotz großer Veränderungen am Versicherungsmarkt und der VVG-Reform 2008 war das Werk immer noch ein guter und viel beachteter Ratgeber, wenn auch nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Das Werk befasst sich mit dem Sachversicherungsrecht: Das ist nicht in einem Bedingungswerk zu finden, sondern besteht aus unterschiedlichen Versicherungsarten, von der Wohngebäude-, Feuer- oder Hausratversicherung, bis hin zu Raub und Diebstahl, Leitungswasser und Elementargefahren. Hinzu kommen unterschiedliche Vertragsarten, eine Einzelversicherung oder auch die Zusammenfassung unterschiedlicher Einzelgefahrenversicherungen in einem Vertrag. Die gesamte Spanne wird in diesem Buch aufgegriffen.
Als Herausgeber haben Dr. Peter Reusch, Prof. Peter Schimikowski und Prof. Manfred Wandt zusammen mit einem sehr namhaften Autorenteam das Werk überarbeitet und aktualisiert. Eine Zeitspanne von 30 Jahren war aufzuarbeiten und dies gelang fachlich auf höchstem Niveau. Für die immer spezialisiertere und auf Einzelthemen schauende Schadenpraxis ist es daher gut zu verkraften, dass das Werk nicht mehr „aus einem Guss”, sondern von vielen Federn geschrieben wurde. Es überwiegt für den Leser die kompetente Darstellung der jeweiligen Themenbereiche. Die von Martin entwickelte Systematik wurde dabei soweit wie möglich beibehalten, die Kapitelanzahl von 24 auf 30 erweitert. Beibehalten haben die Autoren den Ansatz, Probleme nicht nur aufzuwerfen, sondern Lösungsvorschläge zu benennen und auch zu begründen. Dies schafft für den Spezialisten ebenso wie ...