Die dritte Auflage des Handkommentars von Jacob legt als Ausgangspunkt die Musterbedingungen des GdV aus 2020 zugrunde. Einbezogen werden frühere Musterbedingungen ab den AUB 88.
Der formale Aufbau des Werks ist teilweise unglücklich gestaltet, z.B. ist die Darstellung der unterschiedlichen Bedingungswerke vor den Kommentierungen uneinheitlich. Bei Ziff. 1 werden die AUB 2020, AUB 2014, AUB 2010/2008/99 und AUB 94/88 jeweils mit eigener Überschrift vorangestellt, bei anderen Ziffern fehlen die Bezeichnungen teilweise für das erste dort abgedruckte Bedingungswerk, welches somit in der Luft hängt. Unübersichtlich wird es dann bei Ziff. 2.5, wo das Genesungsgeld in das Kapitel Tagegeld rutscht, was fachlich irritiert. Die Kommentierung befasst sich ausschließlich mit den Musterbedingungen. Aus kartellrechtlichen Gründen gibt es keine Empfehlung mehr für „nicht versicherbare Personen”: Ziff. 4 „Gestrichen”. Dargestellt wird dann die Regelung der AUB 94/88. Die in der Praxis verwendeten Regelungen der Versicherer werden nicht aufgegriffen und auch nicht problematisiert. Ebenso fehlen bei Ziff. 2.8. Ausführungen zu den aktuellen Problemen der Einordnung der Bergungskosten im Gesamtsystem der Leistungsarten, die aktuell bei den Gerichten diskutiert werden und in Regressklagen anhängig sind. Das Thema Covid-19/Corona, in manchen Bedingungswerken bei eingeschlossenen Infektionen zu thematisieren oder der Versicherungsschutz bei Impfungen, wird nicht aufgegriffen. Der Autor benennt es im Vorwort als Aufgabe des Buchs, alle wichtigen Streitthemen der AUB darzustellen und auf den Prüfstand zu stellen. Diese Aufgabe löst er leider nicht.
Jacob zitiert zahlreiche wichtige Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wie z.B. zum Zeitpunkt der Invaliditätsfeststellung, und greift auch die Änderungen der AUB auf, so z.B. die in Ziff. 10.3 AUB, wonach in einem Versicherungsfall ein Sonderkündigungsrecht nach „erstmaliger” Leistung besteht. Er kommentiert die Themen und positioniert sich dazu.
Das Buch hat seine Stärken in den Bereichen, bei denen man die Erfahrung Jacobs als Prozessanwalt spürt. Das sind die „großen” Themen wie der Unfallbegriff, die Unfallfiktion und alle Aspekte der Invaliditätsleistung inklusive der Neubemessung und Rückforderung von Leistungen. In Randgebieten wie den Nebenleistungsarten oder zu selten eingreifenden Ausschlusstatbeständen ist die Darstellung eher oberflächlich und reicht für die Einarbeitung in die jeweilige Thematik nicht immer aus.
Der eindeutige Trumpf des Werks war bereits in den Vorauflagen die jeweilige Darstellung zur Darlegungs- und Beweislast. Konsequent wird zu jedem Kapitel eine entsprechende Kommentierung vorgenommen und zahlreiche zu dem Aspekt passende Fundstellen werden benannt, was dem Praktiker einen raschen Zugriff auf diese Informationen ermöglicht und in anderen Kommentierungen so nicht zu finden ist.
Fazit: Der „Jacob” ist für den auf die Unfallversicherung spezialisierten Praktiker ein wichtiger Baustein in der Handbibliothek.
RA André Naumann, Bornheim