Mit dem „Sachversicherungsrecht” begründete Dr. Anton Martin 1982 ein Standardwerk, das in seiner Qualität ganz besonders heraussticht; mehr als es führende Werke in anderen Rechtsbereichen vermochten. Bis zur 3. Auflage 1992 schrieb er als Alleinautor praxisorientierte, rechtssichere und lösungsorientierte Kommentierungen zu den gesetzlichen Regelungen und Vertragsbedingungen im Sachversicherungsrecht. Trotz großer Veränderungen am Versicherungsmarkt und der VVG-Reform 2008 war das Werk immer noch ein guter und viel beachteter Ratgeber, wenn auch nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Das Werk befasst sich mit dem Sachversicherungsrecht: Das ist nicht in einem Bedingungswerk zu finden, sondern besteht aus unterschiedlichen Versicherungsarten, von der Wohngebäude-, Feuer- oder Hausratversicherung, bis hin zu Raub und Diebstahl, Leitungswasser und Elementargefahren. Hinzu kommen unterschiedliche Vertragsarten, eine Einzelversicherung oder auch die Zusammenfassung unterschiedlicher Einzelgefahrenversicherungen in einem Vertrag. Die gesamte Spanne wird in diesem Buch aufgegriffen.
Als Herausgeber haben Dr. Peter Reusch, Prof. Peter Schimikowski und Prof. Manfred Wandt zusammen mit einem sehr namhaften Autorenteam das Werk überarbeitet und aktualisiert. Eine Zeitspanne von 30 Jahren war aufzuarbeiten und dies gelang fachlich auf höchstem Niveau. Für die immer spezialisiertere und auf Einzelthemen schauende Schadenpraxis ist es daher gut zu verkraften, dass das Werk nicht mehr „aus einem Guss”, sondern von vielen Federn geschrieben wurde. Es überwiegt für den Leser die kompetente Darstellung der jeweiligen Themenbereiche. Die von Martin entwickelte Systematik wurde dabei soweit wie möglich beibehalten, die Kapitelanzahl von 24 auf 30 erweitert. Beibehalten haben die Autoren den Ansatz, Probleme nicht nur aufzuwerfen, sondern Lösungsvorschläge zu benennen und auch zu begründen. Dies schafft für den Spezialisten ebenso wie für den nicht im Sachversicherungsrecht bewanderten Leser eine gute Nutzbarkeit.
Neue Themen der letzten 30 Jahre wurden umfassend in den jeweiligen Kapiteln integriert, wie z.B. Solarheizungsanlagen oder Erdwärmepumpen beim Thema Leitungswasser. Dem Thema Elementarschäden wurde im Kapitel 8 Raum gegeben, wo aktuelle Themen wie z.B. Überschwemmungen besprochen werden. Dort ist auch die Allgefahrenversicherung zu finden. Die Quotelung bei Schadensabwendungs- und -minderungsobliegenheiten ist unter dem Aspekt des Leistungskürzungsrechts zu finden. Es wurden vermutlich alle neuen praxisrelevanten Einzelfragen bedacht, so auch das Pedelec bzw. E-Bike bei der Fahrradversicherung oder die Fragen zum Datenschutz nach der DSGVO.
Fazit: Die vierte Auflage des „Martin” ist erwartungsgemäß ein Werk auf höchstem fachlichem Niveau und wird der Standard für das Sachversicherungsrecht sein, sowohl in der Regulierungspraxis der Versicherer als auch als Ratgeber für die Rechtsprechung. Das Werk dürfte eine ähnlich prägende Wirkung auf das Sachversicherungsrecht entfalten wie die Vorauflagen.
RA André Naumann, Bornheim