Wer im Bereich Datenschutz, Digitalisierung und IT-Sicherheit berät oder in anderer Weise tätig ist, dem ist der Name Kai-Uwe Plath durchaus ein Begriff. Das gleiche gilt naturgemäß in Bezug auf die drei Regelwerke, die in dieser vollständig neubearbeiteten vierten Auflage des Werks ausführlich und gewohnt zuverlässig kommentiert werden: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Damit erhält man eine praxisnahe, eher wirtschafts- bzw. unternehmensfreundlich ausgerichtete Kommentierung der wichtigsten Gesetze, die selbstverständlich weder die Ansichten der Datenschutzaufsichtsbehörde sowie des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) noch die einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs außer Acht lässt. Seit der vorherigen Auflage aus dem Jahre 2018 hat dieses Werk deutlich an Umfang zugenommen, was insb. auch an der inzwischen sehr umfangreich vorhandenen Rechtsprechung in diesem Bereich liegen dürfte.
Aktuelle Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Zeiten der Corona-Pandemie oder mit der Verhängung von Bußgeldern, finden sich in diesem Werk ebenso wie die „klassischen” Themen Standardvertragsklauseln zu Drittlandtransfers und zur Auftragsverarbeitung, datenschutzrechtliche Einwilligungen oder die Reichweite des Koppelungsverbots.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist durchaus fair, auch wenn 169 EUR kein Pappenstiel sind. Allerdings muss man sich vor Augen führen, dass dieses Werk die drei wesentlichen Gesetzestexte inkl. einer ausführlichen und exzellenten Kommentierung enthält. Dieser „3-in-1”-Effekt hat zur Folge, dass alle Vorschriften der besprochenen Gesetze jeweils mit Blick auf etwaige Verbindungen und Auswirkungen in Bezug auf andere Normen kommentiert wurden. Insofern erleichtert dieses Werk auch Neulingen in der wirklich kniffligen und komplexen Materie Datenschutz den Umgang mit selbiger. Und auch Fachleute verlieren hier die wesentlichen Aspekte nicht aus den Augen.
Fazit: Gemessen am Aufbau, an der Darstellung sowie der schematischen Herangehensweise ist der Plath ein „klassischer” Kommentar – gemessen an den hervorragenden Inhalten und den damit einhergehenden Orientierungs- und Arbeitshilfen für die Praxis ist er zudem sehr empfehlenswert.
RA Michael Rohrlich, Würselen