Am 8. September 2015 haben sich die EU und die USA nach vierjährigen Verhandlungen auf ein Datenschutzabkommen geeinigt. Das Abkommen bezieht sich auf persönliche Daten, die zwischen den Justizbehörden der EU und der USA ausgetauscht werden zum Zweck der Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Zum Schutz persönlicher Daten verbietet das Abkommen beispielsweise die Weitergabe von Daten an Drittstaaten ohne vorherige Zustimmung der Behörde, von der die Daten ursprünglich übermittelt wurden. Daten dürfen außerdem nicht unangemessen lang gespeichert werden. Den Bürgern der USA und der EU wird unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Einsicht in die über sie gespeicherten Daten und deren Richtigstellung eingeräumt.

Außerdem ist vorgesehen, dass EU-Bürger bei Missachtung der Regeln durch amerikanische Behörden weitreichende Klagerechte haben sollen. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss in den USA noch die "Judicial Redress Bill" verabschiedet werden, das Gesetz, das EU-Bürgern das Recht auf einen Rechtsbehelf in den USA einräumt. Auf Unionsebene müssen noch Parlament und Rat dem bislang nur paraphierten Text zustimmen.

[Quelle: BRAK]

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