Am 15.4.2014 hat das Europäische Parlament die Gesetzesvorlage im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (bekannt auch als Ex-Portabilitätsrichtlinie) verabschiedet. Die Richtlinie wurde am 30.4.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. L 128 v. 30.4.2014, S. 1 ff.; vgl. a.: BetrAV 2014, 379 ff.) und muss spätestens bis zum 21.5.2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett am 1.7.2015 den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie" beschlossen, mit dem das deutsche Betriebsrentengesetz (BetrAVG) an diese europarechtlichen Vorgaben angepasst werden soll. Geplant ist, dass die entsprechenden Gesetzesänderungen zum 1.1.2018 in Kraft treten sollen.

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