In seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause billigte der Bundesrat am 23. September zahlreiche Gesetze. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Deutschland kann danach das Klimaschutzabkommen von Paris ratifizieren, in Kraft treten kann auch die Reform des Sexualstrafrechts, die in den letzten Monaten unter dem Stichwort "Nein heißt Nein" intensiv diskutiert worden war, ebenso wie strengere Regeln für das Prostitutionsgewerbe und Maßnahmen zum Kampf gegen Menschenhandel.
Grünes Licht gab es zudem für den Aufbau eines bundesweiten Transplantationsregisters, Änderungen im Bundesjagdgesetz und Erleichterungen beim Ausbau des digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Bedeutsam für künftige familiengerichtliche Verfahren ist die Zustimmung der Länder zu den geplanten Mindestanforderungen an Gutachter: Künftig sollen nur noch besonders qualifizierte Sachverständige familiengerichtliche Gutachten erstellen dürfen. Sie müssen künftig eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische oder ärztliche Berufsqualifikation vorweisen. Pädagogen oder Sozialpädagogen können künftig nur noch dann berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen. Zusätzlich enthält das Gesetz einen neuen Rechtsbehelf, mit dem Beteiligte in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen können.
In der Sitzung stimmten die Länder auch mehreren Verordnungen der Bundesregierung zu, teilweise allerdings unter der Bedingung von Änderungen. Unter anderem billigten sie die Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2016, S. 766) sowie die erleichterte Einrichtung von Tempo-30 Zonen vor Schulen und Kitas.
Zudem beschloss der Bundesrat mehrere eigene Initiativen, etwa zur Strafbarkeit illegaler Autorennen (hierzu ausführlicher Burhoff ZAP 22 R, S. 970 – in diesem Heft), zur Verschärfung des Waffenrechts, zum Kampf gegen Internetkriminalität, zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität sowie zum Arbeitsschutz. Neu vorgestellt wurden u.a. Länder-Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz, einer Reform der Grundsteuer, besserer Finanzausstattung der Kommunen und Förderung von Freiwilligendiensten. Mit allen diesen Vorschlägen werden sich In den nächsten Wochen die Ausschüsse befassen.
[Quelle: Bundesrat]