Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum 22. September einen Kompromissvorschlag.

Mit dieser Einigung steht ein langes Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Bereits Ende 2014 hatte das BVerfG die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu finden. Erst am 20.6.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag anschließend am 24.6.2016 umsetzte. Allerdings rief dann der Bundesrat am 8.7.2016 – also bereits nach der vom BVerfG gesetzten Frist zur Neuregelung der Materie – den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen.

Die Vermittler einigten sich jetzt bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.

Außerdem empfiehlt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. So soll es keine Wiedereinführung der sog. Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten und Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält auch weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke, z.B. von Brauereien.

Der Bundestag hat dem Vorhaben am 29.9.2016 inzwischen zugestimmt, die Zustimmung des Bundesrats stand bei Redaktionsschluss Ende September noch aus.

[Quelle: Bundesrat]

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