Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 20/2016, S. 1057) Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks 18/7054). In dem Vorhaben geht es insbesondere um die künftige Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern.

Die Bundesregierung will damit, wie sie im Gesetzentwurf erläutert, Klagen aus der Wirtschaft und der Wissenschaft über "unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken", die das geltende Insolvenzanfechtungsrecht mit sich bringe, Rechnung tragen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen "gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten".

Auch sollen Arbeitnehmer besser davor geschützt werden, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen. Auch sollen Gläubiger besser davor geschützt werden, dass eine erfolgreiche Vollstreckung wieder rückgängig gemacht wird. Zudem soll eine Bestimmung zur Verzinsung von Anfechtungsansprüchen geändert werden, die nach Angaben der Regierung bisher häufig dazu führt, dass Anfechtungen verschleppt werden, um Zinsgewinne zu erzielen.

[Quelle: Bundestag]

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