Die systematische Darstellung des Versicherungsrechts-Handbuchs ist zwischen klassischer VVG-Kommentierungen und Fachanwaltshandbuch angesiedelt. Das Konzept des Buchs sieht weder den Abdruck von Musterklagen, Checklisten noch Bedingungswerken vor. Teil 1 des Werks befasst sich mit allgemeinen Themen zum Versicherungsrecht, von der Auslegung von Versicherungsbedingungen über Fragen der vorläufigen Deckung und des Beratungsverschuldens bis hin zu europarechtlichen Bezügen. Teil 2 arbeitet einzelne Versicherungssparten gezielt auf. Die Bearbeitung ist durchweg kompetent, umfassend und gut verständlich. Das Buch selber bildet das breite Spektrum des Versicherungsrechts ab. Wer nur wenige Mandate in diesem Rechtszweig erhält und diese auch noch unterschiedliche Versicherungsparten betreffen, der kann mit dem Werk alle Standartfälle lösen und einen vertiefenden Einstieg ins Versicherungsrecht beginnen. Ergänzende Literatur wird nur bei besonderen Fallkonstellationen erforderlich. Fazit: Das Werk ist ein guter Berater für das gesamte Versicherungsrecht.

RA André Naumann, Bornheim

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