Mit der achten Auflage des erfolgreichen Handbuchs für die strafrechtliche Hauptverhandlung stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob sich das Werk bereits im Regal des erfahrenen Strafverteidigers befindet und wenn ja, ob die Neuauflage angeschafft werden muss. Hier lautet die Antwort: Ja! Die in der Praxis wichtigen Auswirkungen auf die Berufung nach der Gesetzesänderung im Winter vergangenen Jahres dokumentieren die Aktualität des Werks und man ist darüber hinaus "auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung". Der Strafverteidiger ist gerade in schwierigen Prozesssituationen besser gerüstet mit als ohne den "Burhoff". Die stichwortgestützte Suche erleichtert dabei die Anwendung und Verwendung, sollten z.B. in der Hauptverhandlung Anträge kurzerhand gestellt werden müssen. Die optische Untergliederung ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Diskussionen in der Hauptverhandlung kann man schnell versachlichen, wenn mit den im Handbuch aufgezeigten Wegen argumentiert wird. Zudem sind die Muster schon zur eigenen Beruhigung und bei stressigen Prozessen eine wertvolle Hilfe. Auch wenn Richter und Staatsanwälte das Buch nicht in ihrer Aktentasche haben – in immer mehr Büros stehen inzwischen die kompakten Handbücher des ehemaligen OLG-Richters Burhoff. Fazit: Dieses Handbuch ist für den forensisch tätigen Strafverteidiger unersetzbar, bereits nach der ersten Hauptverhandlung hat es sich "bezahlt" gemacht. Fahrlässig dürfte der unerfahrene Verteidiger handeln, hat er das Handbuch nicht zur Seite, um auch in der Verhandlung auf die Geschehnisse reagieren zu können.

RAin, FAin für Strafrecht und für Verkehrsrecht Gesine Reisert, Berlin

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