• Vereinfachte Steuererklärung

Künftig soll auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichtet werden. Steuerpflichtige müssen deshalb seit Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege wie Spendenquittungen nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.

  • Gewinnverschiebungen ins Ausland

Um schädlichen Steuerwettbewerb zwischen Staaten und aggressive Steuergestaltungen von Konzernen zurückzudrängen, können die Finanzverwaltungen die Finanzströme der Unternehmen künftig einsehen und überprüfen. Zwischen den EU-Mitgliedstaaten findet zu diesem Zweck ein automatischer Informationsaustausch statt.

  • Steuerliche Verlustverrechnung

Künftig können Kapitalgesellschaften nicht genutzte Verluste auch bei einem Wechsel des Anteilseigners steuerlich geltend machen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. Damit sollen Investitionen in deutsche Unternehmen gefördert werden.

  • Kleinanlegerschutz

Verkaufsprospekte und Informationsblätter zu Vermögensanlagen müssen seit dem 3. Januar zusätzliche Informationen über die Zielgruppe und den Zweck der Anlage sowie zu möglichen Verlusten enthalten. Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassend zu bewerten, welche Verluste für Kunden tragbar sind.

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