Die EU-Kommission hat auf das Inkrafttreten neuer Vorschriften hingewiesen, mit denen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden sollen. Verpflichtet sind alle EU-Mitgliedstaaten, die seit dem 1. Januar neue rechtsverbindliche Maßnahmen anwenden müssen, welche auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen.
Es handelt sich um die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, um die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung voranzubringen. Sie stützt sich auf die globalen Standards der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) aus dem Jahr 2015 und soll verhindern helfen, dass Gewinne die EU verlassen und nicht versteuert werden. Die EU-Kommission sieht Europa mit der jetzigen Regelung in einer politischen und wirtschaftlichen Vorreiterrolle bei der Bekämpfung der Steuervermeidung. Im Einzelnen gilt ab 2019:
- Alle Mitgliedstaaten besteuern die in Niedrigsteuerländer verlagerte Gewinne, wenn das Unternehmen dort keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen).
- Um Unternehmen davon abzuhalten, ihre Steuerbelastung durch überhöhte Zinszahlungen zu verringern, begrenzen die Mitgliedstaaten den Betrag der Zinsausgaben, den ein Unternehmen von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen kann (Zinsabzugsbeschränkung).
- Die Mitgliedstaaten bekämpfen außerdem Steuerplanungsmaßnahmen, gegen die keine anderen Vorschriften greifen (allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch).
Ab dem 1.1.2020 sind laut Kommission außerdem Vorschriften zu sog. hybriden Gestaltungen anzuwenden, die Unternehmen davon abhalten sollen, Inkongruenzen der Steuervorschriften zweier EU-Mitgliedstaaten zu nutzen, um Steuern zu vermeiden, sowie Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Gewinne aus Vermögenswerten wie Rechten am geistigen Eigentum, die aus einem Mitgliedstaat ausgelagert werden, in diesem Mitgliedstaat steuerpflichtig werden (Wegzugsbesteuerung).
Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, kommentierte die neuen Vorschriften wie folgt: "Die Kommission geht schon seit Langem konsequent gegen aggressive Steuerplanung vor. Wir haben die Schlacht noch nicht gewonnen, aber dies stellt eine sehr wichtige Etappe unseres Kampfs gegen diejenigen dar, die Schlupflöcher in den Steuersystemen unserer Mitgliedstaaten ausnutzen wollen, um Steuern in Milliardenhöhe zu sparen."
[Quelle: EU-Kommission]