Im III. und im IX. Zivilsenat des BGH gibt es seit Jahresbeginn zwei neue Richter. Neu im III. Senat, der u.a. für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht zuständig ist, ist der bisherige Richter am OLG Karlsruhe Dr. Mathias Herr. Dr. Herr war vor seiner richterlichen Laufbahn zunächst als Rechtsanwalt tätig und trat 1997 in den höheren Justizdienst der Landes Baden-Württemberg ein. 2001 wurde er zum Richter am LG ernannt und 2011 zum Richter am OLG befördert. Neu im IX. Zivilsenat, der vornehmlich für das Zwangsvollstreckungs- und das Insolvenzrecht sowie für Schadenersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständig ist, ist der bisherige Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Dr. Schultz. Er war nach seiner juristischen Ausbildung ebenfalls zunächst als Rechtsanwalt tätig, bevor er im Jahr 2005 in den höheren Justizdienst des Saarlandes eintrat. 2008 wurde er zum Richter am LG ernannt, bevor er 2015 zum Richter am OLG befördert wurde.
Ende 2019 in den Ruhestand getreten ist der Richter am BGH Prof. Dr. Gerhard Pape. Herr Prof. Pape war zunächst am OLG Celle tätig, bevor er im Jahr 2008 an den BGH kam. Dort gehörte er seitdem dem IX. Zivilsenat an.
Bereits am 5. Dezember vergangenen Jahres ist der frühere Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Hagen im Alter von 85 Jahren verstorben. Prof. Hagen gehörte dem höchsten deutschen Zivilgericht bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Anfang 1999 fast 24 Jahre lang an. Im Jahr 1994 wurde er zum Vizepräsidenten ernannt. Nach seiner Ernennung zum Richter am BGH im August 1975 gehörte Prof. Hagen dem im Wesentlichen für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Unter seinem Vorsitz ergingen zahlreiche Grundsatzentscheidungen zum Grundstücks- und Nachbarrecht. Große Verdienste erwarb er sich dabei insb. bei der Bewältigung der wirtschaftlich besonders bedeutsamen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eigentums- und Vermögensordnung der ehemaligen DDR, mit denen sich der V. Zivilsenat nach der Wiedervereinigung zu befassen hatte. Neben seiner richterlichen Tätigkeit spielte die Juristische Studiengesellschaft, deren langjähriger Vorsitzender er war, eine herausragende Rolle in seinem Leben. Das Ziel der Gesellschaft, einen Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern über aktuelle und grundsätzliche Fragen zu fördern, war ihm stets ein besonderes Anliegen.
Ebenfalls im Alter von 85 Jahren verstorben ist am 16. Dezember der ehemalige Richter des BVerfG Dr. Jürgen Kühling. Herr Dr. Kühling war zunächst am niedersächsischen Justizministerium und später als Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig, bevor er im Jahre 1989 an das BVerfG berufen wurde. Bis zu seinem Ausscheiden 2001 war er Mitglied des Ersten Senats und unter anderem für das Arbeitsrecht einschließlich der betrieblichen Altersversorgung sowie das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht zuständig. Als Berichterstatter hat Dr. Kühling eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen vorbereitet, u.a. zur Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen (BVerfGE 89, 276), zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks (BVerfGE 92, 365) und zur "Benetton-Werbung" (BVerfGE 102, 347).
Am BSG gibt es seit Jahresbeginn zwei neue Richter. Neu im 13. Senat ist Frau Dr. Miriam Hannes. Sie kommt von LSG Hamburg, wo sie neben ihrer richterlichen Tätigkeit auch als Prüferin und Gleichstellungsbeauftragte für ihr Gericht tätig war. Neu im 4. sowie zugleich im 11. Senat ist Herr Dr. Christian Burkiczak, der zuvor am LSG Baden-Württemberg tätig war. Herr Dr. Burkiczak ist der Fachöffentlichkeit zudem als Mitherausgeber eines Kommentars zum BVerfGG und als Mitautor zweier Großkommentare zum GG sowie als Mitautor in Kommentaren zum SGG und weiterer Gesetze bekannt geworden.
Der Deutsche Richterbund hat seit Jahresbeginn eine Doppelspitze: Die stellvertretenden Vorsitzenden Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff haben als Führungsduo kommissarisch den Vorsitz der Richtervertretung übernommen, nachdem der bisherige Vorsitzende Jens Gnisa dem Ruf in die Politik gefolgt ist. Gnisa, der erst im April vergangenen Jahres für eine weitere Amtszeit wiedergewählt wurde, hat sich entschlossen, für die CDU als Landrat im Kreis Lippe zu kandidieren. Es sei ihm schwergefallen, das Amt beim Richterbund niederzulegen. Die Vertretung der Interessen der Richter und Staatsanwälte sei jedoch nicht mit dem von ihm angestrebten politischen Amt vereinbar, so der bisherige DRB-Vorsitzende.
[Quellen: BGH/BVerfG/BSG/DRB]
ZAP F., S. 67–72