Bewältigung der Corona-Pandemie
a) Schutzmasken für Ältere
Seit dem 15.12.2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor.
b) Schnelltests an Schulen und Kitas
Bereits seit dem 19. November entfällt aufgrund des neuen Bevölkerungsschutzgesetzes der sog. Arztvorbehalt für Corona-Schnelltests. Allerdings müssen die Schnelltests jetzt durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung regelt seit dem 4. Dezember zudem, dass die Schnelltests nun auch für Schulen und Kitas zur Verfügung stehen.
c) Überbrückungshilfen für Unternehmen und Selbstständige
Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, erhalten mit der sog. Überbrückungshilfe III finanzielle Unterstützung. Sie gilt ab dem 1.1.2021 und wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Die Überbrückungshilfe III wird als Vorschuss ausgezahlt. Das gilt auch, wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen.
d) Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen im Beschäftigungssicherungsgesetz zum Kurzarbeitergeld sind über das Jahresende 2020 hinaus verlängert worden. Ziel ist es, Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit zu geben und Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im laufenden Jahr zu schaffen.
e) Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Insbesondere für Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige ist der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31.3.2021 verlängert worden. Für Antragsteller heißt dies, dass zunächst weiterhin die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt werden, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen und vorläufige Leistungen vereinfacht bewilligt werden.
f) Unterstützung für soziale Einrichtungen
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ist ebenfalls bis zum 31.3.2021 verlängert worden. Damit erhalten viele soziale und fürsorgerische Einrichtungen weiterhin finanzielle Unterstützung.
g) Entschädigungsleistungen für Eltern
Rückwirkend zum 16. Dezember in Kraft gesetzt wurde eine Änderung im Infektionsschutzgesetz, der zufolge Eltern, die ihre Kinder aufgrund verlängerter Schul- oder Betriebsferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Wechselunterricht zuhause betreuen müssen, eine Entschädigung erhalten. Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und hilfebedürftig sind. Voraussetzung ist, dass keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann. Den betroffenen Eltern soll der entstehende Verdienstausfall zu großen Teilen ausgeglichen werden. Sie haben Anspruch auf Entschädigung i.H.v. 67 % des Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 EUR monatlich.
h) Zensus
Die nächste Volkszählung in Deutschland ist wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben worden. Geplanter Termin ist nun der 15.5.2022.
Gesundheitswesen
a) Digitalisierung im Gesundheitswesen
Mit dem bereits im Oktober in Kraft getretenen Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Dabei sollen sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt bleiben. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
b) Altenpflege und Geburtenhilfe
Am 1. Januar in Kraft getreten ist das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz. Es sieht vor, 120.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebammen in Krankenhäusern zu schaffen.
c) Apotheken
Seit dem 15.12.2020 können Apotheken vor Ort mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, wie Grippeschutzimpfungen oder Beratungen chronisch Kranker. Außerdem erhalten sie mehr Geld für Nacht- und Notdienste.