Die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen in Strafsachen ist 2020 um rund 4 % zurückgegangen. Das teilte das Statistische Bundesamt im Dezember 2021 mit; gestützt sind die Zahlen auf Angaben der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik.
Danach wurden 2020 rund 699.300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das rund 29.600 bzw. 4,1 % Verurteilte weniger als im Vorjahr. Bei weiteren rd. 153.300 Personen endete das Strafverfahren im Jahr 2020 nicht mit einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung, z.B. mit Freispruch oder mit Verfahrenseinstellung.
Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2020 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen knapp 40 % aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 %. Im Vergleich zu 2019 ging die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 22.900 oder 7,8 % zurück, bei den Verkehrsdelikten lag der Rückgang insgesamt bei 3.700 bzw. 2,2 %. Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im StGB oder im StVG geregelt sind. Darunter fallen z.B. auch verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Diese Strafvorschrift wurde im Oktober 2017 eingeführt. Seitdem sind jährlich zunehmend mehr Verurteilungen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen zu verzeichnen. 2020 gab es insgesamt 722 rechtskräftige Verurteilungen gegenüber 364 im Vorjahr und 103 im Jahr 2018.
Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in der aktuellen Statistik derzeit nur punktuell sichtbar, z.B. bei der Zahl der Verurteilten wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 74 ff. IfSG). Während es in 2019 zwei Verurteilungen wegen Strafvorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz gab, waren es im gesamten Jahr 2020 insgesamt 147.
Die häufigste Sanktionsart unter den rechtskräftigen Verurteilungen war – wie bereits in den Vorjahren – auch im Jahr 2020 die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. So wurden insgesamt rund 554.600 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 79,3 % aller rechtskräftigen Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 93.200 Personen (13,3 %) entschieden.
Die Zahl der Verurteilungen nach Jugendstrafrecht ging um 12,9 % auf 51.500 zurück. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den Vordergrund und bietet dafür ein gegenüber dem allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewandt wird.
[Quelle: Statistisches Bundesamt]